Technischer Systemplaner | Fachrichtung: Versorgungs- und Ausrüstungstechnik

Ausbildungsdauer

3 ½ Jahre

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Anfertigen von Unterlagen für die Herstellung und Montage von Anlagen der Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
  • Planen, Erstellen und Anwenden technischer Dokumente
  • Anwenden branchenspezifischer Normen und Richtlinien
  • Beurteilen der Fertigungs- und Fügeverfahren sowie Montagetechniken, insbesondere bei der technischen Ausrüstung von Gebäuden und Anlagen
  • Durchführen fachspezifischer Berechnungen
  • konstruktives Arbeiten mit Hilfe von CAD-Programmen
  • Berücksichtigen nachhaltiger Energie- und Ressourcenplanung in ihren Konstruktionen
  • Planen des Montageablaufs und Festlegen der Montageschritte
  • Koordinieren von Arbeitsabläufen im Konstruktionsprozess unter wirtschaftlichen und qualitätssichernden Aspekten
  • Unterstützen bei der Information, Beratung und Betreuung von Kunden
  • Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken unter Beachtung des Datenschutzes
  • team-, prozess- und projektorientiertes Arbeiten, dabei Einsetzen von Methoden der Projektplanung, -durchführung und -kontrolle

Berufliche Tätigkeitsfelder

Technische Systemplaner und Technische Systemplanerinnen in der Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik arbeiten in Konstruktions- und Planungsbüros von Betrieben der Gebäude- und Anlagentechnik sowie in Ingenieurbüros.
Weitere Fachrichtungen
  • Stahl- und Metallbautechnik
  • Elektrotechnische Systeme

Berufsschule

Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!

Hinweise zur Prüfung

Zur Prüfung im Beruf Technische Systemplaner und Technische Systemplanerin | Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik ist die Prüfungsform der “Gestreckten Abschlussprüfung” nach Ausbildungsordnung vorgesehen, welche aus den beiden auseinanderliegenden Prüfungen Teil1 und Teil2 gesteht.
Abschlussprüfung Teil1 geht mit 30% in die Gesamtbewertung ein.
Abschlussprüfung Teil2 geht mit 70% in die Gesamtbewertung ein.