Musikfachhändler/-in
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
- Verkaufen von fachbezogenen Waren und Dienstleistungen wie Musikinstrumente und Zubehör, Musikalien und Tonträger
- Informieren und Beraten der Kunden, vorwiegend Musiker und Musikinteressierte, über fachbezogene Waren und Dienstleistungen
- Nutzen der Kenntnisse über Musik- und Notenlehre, Musikgeschichte, Musikliteratur, Kunst- und Kulturgeschichte sowie über die Herstellung und Verwendung von Instrumenten und Tonträgern
- Berücksichtigen von Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrechten
- Anwenden von fachbezogenen Bibliographien und Nachschlagewerken
- Mitwirken bei der Sortimentsgestaltung unter Berücksichtigung der Marktentwicklung
- Mitwirken bei Planung und Durchführung von verkaufsfördernden Maßnahmen in Vertrieb und Marketing
- Platzieren und Präsentieren der Waren
- Mitwirken an warenwirtschaftlichen Prozessen wie Einkauf, Lagerung und Vertrieb
- Durchführen von Erfolgskontrollen und damit verbundenes Ableiten von Maßnahmen
- Kooperieren mit Konzertveranstaltern, Bühnen, Medienanstalten und der Tonträgerindustrie
- Mitwirken bei der Personaleinsatzplanung, team-, kunden-, service- und prozessorientiertes Arbeiten
Berufliche Tätigkeitsfelder
Musikfachhändler und Musikfachhändlerinnen arbeiten in Unternehmen der Musikwirtschaft, zum Beispiel in Musikfachgeschäften, im Musik-Versandhandel und in Online-Shops, im Großhandel für Musikalien, Musikinstrumente und Tonträger, in Musikabteilungen von Warenhäusern sowie in Fachmärkten, in Musikverlagen, in Betrieben der Veranstaltungsbranche, in der Musikindustrie und bei Instrumentenherstellern.
Berufsschule
Staatliche Berufsschule Mittenwald
Partenkirchner Straße 24, 82481 Mittenwald
Tel.: 08823 1353, Fax: 08823 4491
E-Mail: info@instrumentenbauschule.eu
Partenkirchner Straße 24, 82481 Mittenwald
Tel.: 08823 1353, Fax: 08823 4491
E-Mail: info@instrumentenbauschule.eu
Hinweise zur Prüfung
Zur Prüfung im Beruf Musikfachhändler und Musikfachhändlerinnen ist die Prüfungsform der “Gestreckten Abschlussprüfung” nach Ausbildungsordnung vorgesehen, welche aus den beiden auseinanderliegenden Prüfungen Teil1 und Teil2 gesteht.
Abschlussprüfung Teil1 geht mit 40% in die Gesamtbewertung ein.
Abschlussprüfung Teil2 geht mit 60% in die Gesamtbewertung ein.