Textil- und Modeschneider/-in

Ausbildungsdauer

3 Jahre (einschließlich der zweijährigen Ausbildung als Textil- und Modenäher/-in)

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Anfertigen von Bekleidungsartikeln und sonstigen textilen Artikeln
  • Auswählen von textilen Werkstoffen, Hilfsstoffen und Zubehör nach Verwendungszweck und Wirtschaftlichkeit
  • Zuschneiden und Fügen von Teilen, Formgeben durch Bügeln und Fixieren, Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen
  • Durchführen von Modellprüfungen und- optimierungen
  • Durchführen modelltechnischer Bearbeitungen und Erstellen von Schnittbildern
  • Festlegen von Verarbeitungstechniken und Arbeitsgängen
  • Erstellen von technischen Unterlagen für die Arbeitsvorbereitung und Produktion
  • Erfassen des Zusammenhangs zwischen Gestaltung, Konstruktion und Verarbeitung
  • Kommunizieren mit Mitarbeitern und Vorgesetzen
  • Beurteilen von Qualität und Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
  • Beachten von Grundsätzen der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes

Berufliche Tätigkeitsfelder


Textil- und Modeschneider und Textil- und Modeschneiderinnen arbeiten hauptsächlich in Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie im In- und Ausland. Es besteht auch die Möglichkeit sich selbstständig zu machen. Die Ausbildung bereitet auf den Einsatz in der Prototypen und Serienfertigung, in der Arbeitsvorbereitung und Qualitätsprüfung sowie in der Schnitttechnik vor und bietet eine gute Voraussetzung für einen Einstieg in die mittlere Führungsebene.

Berufsschule

Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!

Hinweise zur Prüfung

Zur Prüfung im Beruf Textil- und Modeschneider und Textil- und Modeschneiderin ist die Prüfungsform der “Gestreckten Abschlussprüfung” nach Ausbildungsordnung vorgesehen, welche aus den beiden auseinanderliegenden Prüfungen Teil1 und Teil2 gesteht.
Abschlussprüfung Teil1 geht mit 35% in die Gesamtbewertung ein.
Abschlussprüfung Teil2 geht mit 65% in die Gesamtbewertung ein.
Die abgeschlossenen Ausbildung zum Textil- und Modenäher oder der Textil- und Modenäherin wird als Teil1 der Abschlussprüfung gewertet.