Mechatroniker/-in für Kältetechnik

Ausbildungsdauer

3 1/2 Jahre

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Fügen von Bauteilen und Baugruppen,
  • Installieren von elektrotechnischen und elektronischen Anlagenteilen, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik inkl. Funktions- und Sicherheitsprüfung,
  • Montieren, Inbetriebnehmen und Demontieren von Anlagen, Systemen und Komponenten der Kälte- und Klimatechnik,
  • Durchführen von Dämm-, Korrosionsschutz- und Brandschutzmaßnahmen,
  • Instandhalten von Betriebsmitteln, Transportieren von Bauteilen, Baugruppen und Anlagen,
  • Warten und Instandsetzen von Anlagen und Systemen der Kälte- und Klimatechnik,
  • Wiederverwenden und Entsorgen von Kältemitteln, Kühlmitteln und Kältemaschinenölen,
  • Optimieren von Kälte- und Klimaanlagen nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten.
  • betriebliche, technische und kundenorientierte Kommunikation,
  • Planen und Steuern von Arbeitsabläufen,
  • Prüfen und Messen,
  • Qualitätsmanagement,
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  • Umweltschutz.

Berufliche Tätigkeitsfelder

Mechatroniker/-in für Kältetechnik arbeiten für Betriebe, die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen planen, montieren und warten.
Mechatroniker/-in planen und montieren Anlagen und Systeme der Kälte-, Klima- und Wärmepumpentechnik einschließlich der elektrotechnischen und elektronischen Bauteile. Bei Bedarf bauen sie die Anlagen um und warten sie.

Berufsschule

Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!

Hinweise zur Prüfung

Zur Prüfung im Beruf Mechatroniker für Kältetechnik oder Mechatronikerin für Kältetechnik ist die Prüfungsform der “Gestreckten Abschlussprüfung” nach Ausbildungsordnung vorgesehen, welche aus den beiden auseinanderliegenden Prüfungen Teil1 und Teil2 gesteht.
Abschlussprüfung Teil1 geht mit 30% in die Gesamtbewertung ein.
Abschlussprüfung Teil2 geht mit 70% in die Gesamtbewertung ein.