Mechatroniker/-in

Ausbildungsdauer

3 1/2 Jahre

Tätigkeitsschwerpunkte


  • Planen und Steuern von Arbeitsabläufen
  • Bearbeiten mechanischer Teile
  • Zusammenbauen von Baugruppen und Komponenten zu mechatronischen Systemen
  • Installieren elektrischer Baugruppen und Komponenten
  • Messen und Prüfen elektrischer Größen
  • Installieren und Testen von Hard- und Softwarekomponenten
  • Aufbauen und Prüfen von Steuerungen
  • Programmieren mechatronischer Systeme
  • Zusammenbauen von Baugruppen und Komponenten zu Maschinen und Systemen
  • Montieren und Demontieren von Maschinen, Systemen und Anlagen
  • Transportieren und Sichern
  • Prüfen und Einstellen von Funktionen an mechatronischen Systemen
  • Inbetriebnehmen und Bedienen mechatronischer Systeme
  • Instandhalten mechatronischer Systeme
  • Übergeben von Anlagen, Einweisen der Nutzer in die Bedienung und Erbringen von Serviceleistungen
  • Arbeiten auch mit englischsprachigen Unterlagen und Kommunizieren auch in englischer Sprache
  • Nutzung von IT-Systemen, auch in digitalisierten Prozessen
  • Anwenden von Vorschriften zu Datenschutz und Informationssicherheit

Berufliche Tätigkeitsfelder


Mechatroniker und Mechatronikerinnen arbeiten in der Montage und Instandhaltung von mechatronischen Komponenten und Systemen bei den Herstellern im Anlagen- und Maschinenbau, bei den Betreibern der Systeme sowie in Servicebereichen und bei Dienstleistern in den verschiedensten Branchen und Wirtschaftszweigen. Mechatroniker und Mechatronikerinnen sind im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften Elektrofachkräfte.

Berufsschule

Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!

Hinweise zur Prüfung

Zur Prüfung im Beruf Mechatroniker oder Mechatronikerin ist die Prüfungsform der “Gestreckten Abschlussprüfung” nach Ausbildungsordnung vorgesehen, welche aus den beiden auseinanderliegenden Prüfungen Teil1 und Teil2 gesteht.
Abschlussprüfung Teil1 geht mit 40% in die Gesamtbewertung ein.
Abschlussprüfung Teil2 geht mit 60% in die Gesamtbewertung ein.