Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in

Ausbildungsdauer

3 ½ Jahre

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Warten, Prüfen, Installieren und Instandsetzen von Fahrzeugen, Maschinen, Anlagen und Geräten
  • Feststellen und Beheben von Fehlern und Störungen in mechanischen, elektronischen, mechatronischen sowie pneumatischen und hydraulischen Systemen
  • Bedienen und Inbetriebnahme von Fahrzeugen und deren Systemen
  • Diagnostizieren von Fehlern und Störungen und deren Ursachen in mechanischen, hydraulischen, elektrischen und elektronischen Systemen
  • Bearbeiten und Fügen von Werkstücken und Bauteilen manuell und maschinell
  • Prüfen von Abgasen und Einrichtungen zur Emissionsminderung
  • Beschaffen von Informationen über Einsatz, Ausrüstung, Reparatur und Instandhaltung der Maschinen
  • Planen, Auswerten und Dokumentieren der Arbeit
  • Planen und Kontrollieren von Arbeitsabläufen und Bewerten von Arbeitsergebnissen, situationsgerechtes Kommunizieren mit internen und externen Kunden
  • Anwenden von qualitätssichernden Maßnahmen
  • Herstellen und Prüfen von elektrischen Stromanschlüssen
  • Kundenorientiertes Ausführen der Arbeit, selbstständig und im Team unter Beachtung des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Qualitätssicherung.

Berufliche Tätigkeitsfelder

Beschäftigungsmöglichkeiten finden Land- und Baumaschinenmechatroniker/-innen im Servicebereich und bei Herstellerbetrieben land- und baumaschinentechnischer Fahrzeuge, Maschinen, Anlagen und Geräte.

Berufsschule

Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!

Hinweise zur Prüfung

Zur Prüfung im Beruf Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in ist die Prüfungsform der “Gestreckten Abschlussprüfung” nach Ausbildungsordnung vorgesehen, welche aus den beiden auseinanderliegenden Prüfungen Teil1 und Teil2 gesteht.
Abschlussprüfung Teil1 geht mit 30% in die Gesamtbewertung ein.
Abschlussprüfung Teil2 geht mit 70% in die Gesamtbewertung ein.