Lacklaborant/-in
Ausbildungsdauer
3 ½ Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
- Prüfen von Rohstoffen und Halbfabrikaten mit Hilfe physikalischer und chemischer Methoden
- Ermitteln von Eigenschaften von Beschichtungsstoffen und Ableiten von deren Einsatzgebieten
- Formulieren von Rezepturen für Beschichtungsstoffe und Beschichtungssystemen nach speziellen Anforderungsprofilen und nach Aufträgen von Kunden
- Herstellen von Beschichtungsstoffen, dabei selbständiges Auswählen der einzusetzenden Arbeitstechniken und Geräte
- Ermitteln von beschichtungstechnologischen Kennzahlen und Prüfen der Beständigkeit der Beschichtungen gegenüber physikalischen und chemischen Beanspruchungen
- Beurteilen der Oberflächenbeschaffenheit von Untergründen und Beschichtungen
- Auswerten von Mess- und Untersuchungsdaten, insbesondere unter Einsatz elektronischer Datenverarbeitung und Dokumentieren der Ergebnisse
- Applizieren von Beschichtungsstoffen manuell und unter Zuhilfenahme automatisierter Verfahren
- Berücksichtigen der einschlägigen Sicherheits- und Umweltvorschriften beim Umgang mit Arbeitsstoffen, Geräten und Apparaturen
- Beraten von Kunden
- Anwenden von Maßnahmen des Qualitätsmanagements bei der Arbeit
Berufliche Tätigkeitsfelder
Beschäftigungsmöglichkeiten haben Lacklaboranten/-laborantinnen in der chemischen, lackherstellenden und lackverarbeitenden Industrie, aber auch an wissenschaftlichen Instituten.
Berufsschule
Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Hinweise zur Prüfung
Zur Prüfung im Beruf Lacklaboranten/-laborantinnen ist die Prüfungsform der “Gestreckten Abschlussprüfung” nach Ausbildungsordnung vorgesehen, welche aus den beiden auseinanderliegenden Prüfungen Teil1 und Teil2 gesteht.
Abschlussprüfung Teil1 geht mit 35% in die Gesamtbewertung ein.
Abschlussprüfung Teil2 geht mit 65% in die Gesamtbewertung ein.