Koch/Köchin
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
- Arbeiten in der Reservierung und am Empfang
- Herstellen von Gerichten und Speisen
- Verarbeiten und Zubereiten von pflanzlichen Nahrungsmitteln und Sättigungsbeilagen
- Herstellen von Suppen, Soßen und Eintöpfen
- Herstellen von Süßspeisen, Eierspeisen sowie Salate, Verarbeiten und Zubereiten von Fisch
- Verarbeiten und Zubereiten von Schlachtfleisch, Wild und Geflügel
- Herstellen von Teigen und Massen
- Planen von Arbeitsabläufen in der Küche
- Beschaffen, Annehmen und Einlagern von Waren
- Ermitteln und Kalkulieren von Kosten, Erträgen und Preisen,
- nachhaltiges Einsetzen von Geräten, Maschinen, Arbeitsmitteln, Lebensmitteln und Ressourcen
- Anwenden und Weiterentwickeln von Hygienevorschriften und Durchführen von Dokumentationen
- Berücksichtigen von ernährungsphysiologischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten
- Erarbeiten von Menüvorschlägen und Beraten der Gäste
- Arbeiten im Team
- Anleiten und Führen von Mitarbeitenden
Berufliche Tätigkeitsfelder
Köche und Köchinnen arbeiten vorwiegend in der Hotellerie und Gastronomie, insbesondere in Hotels und Restaurants sowie in der Gemeinschaftsgastronomie zum Beispiel in Schulen, Mensen, Krankenhäusern, Altenheimen und Betriebsrestaurants.
Berufsschule
Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Hinweise zur Prüfung
Zur Prüfung im Beruf Koch und Köchin ist die Prüfungsform der “Gestreckten Abschlussprüfung” nach Ausbildungsordnung vorgesehen, welche aus den beiden auseinanderliegenden Prüfungen Teil1 und Teil2 gesteht.
Abschlussprüfung Teil1 geht mit 25% in die Gesamtbewertung ein.
Abschlussprüfung Teil2 geht mit 75% in die Gesamtbewertung ein.