Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in
Ausbildungsdauer
3 1/2 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
- Bedienen von Fahrzeugen und Systemen
- Außer- und in Betrieb nehmen von fahrzeugtechnischen Systemen
- Messen und Prüfen an Systemen
- Durchführen von Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten
- Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen, Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen
- Instandsetzen von Fahrzeugen und Fügen von Fahrzeugteilen, Ausrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen
- Anfertigen von Karosserie- und Fahrzeugteilen
- Prüfen, Pflegen und Schützen von Oberflächen
- Kontrollieren und Übergeben von Fahrzeugen
- Beurteilen des Schadensumfangs
- Instandhalten von Karosserien, Aufbauten, Fahrgestellen und Fahrwerken
- Instandsetzen und Herstellen von vernetzten Systemen
- Um- und Nachrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen
- Herstellen und Aufbereiten von Oberflächen
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen
- Betriebliche und technische Kommunikation
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
Berufliche Tätigkeitsfelder
Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerinnen arbeiten in Karosserie- und Fahrzeugbaubetrieben, bei Caravan- und Reisemobilherstellern sowie bei Fahrzeugherstellern in der Karosseriereparatur, Instandhaltung, Aus-, Um- und Nachrüstung von Fahrzeugen und Karosserien, Oberflächenbearbeitung, Schadensbeurteilung und Kalkulation von Fahrzeugschäden.
Berufsschule
Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Hinweise zur Prüfung
Zur Prüfung im Beruf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin ist die Prüfungsform der “Gestreckten Abschlussprüfung” nach Ausbildungsordnung vorgesehen, welche aus den beiden auseinanderliegenden Prüfungen Teil1 und Teil2 gesteht.
Abschlussprüfung Teil1 geht mit 30% in die Gesamtbewertung ein.
Abschlussprüfung Teil2 geht mit 70% in die Gesamtbewertung ein.