Feinoptiker / Feinoptikerin
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
- Manuelles und maschinelles Herstellen von plan- und rundoptischen Bauteilen
- Auswählen und Anwenden von Fügetechniken
- Reinigen von optischen Bauteilen, Baugruppen und Systemen
- Anwenden von Verfahren zur Oberflächenbeschichtung
- Montieren und Justieren von Bauteilen und Baugruppen zu optischen Systemen
- Messen und Prüfen von optischen Bauteilen, Baugruppen und Systemen
- Manuelles und maschinelles Bearbeiten von Metallen und Kunststoffen
- Anwenden des Qualitätsmanagements, Planen, Steuern und Optimieren von Arbeitsprozessen
- Bereitstellen von Werkstoffen und Betriebsstoffen
- Bedienen und Steuern von Produktionsanlagen
- Instandhalten von Betriebsmitteln
- Einsetzen von Informations- und Kommunikationstechnologien zur betrieblichen und technischen Kommunikation
- Ergreifen von Maßnahmen zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit
- Ergreifen von Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeit, zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Feinoptiker und Feinoptikerinnen arbeiten in industriellen und handwerklichen Betrieben in der Herstellung plan- und rundoptischer Bauteile, zum Beispiel Prismen und Linsen, sowie der Herstellung optischer Baugruppen und Systeme. Die Produkte werden unter anderem in der Mess- und Vergrößerungstechnik sowie in der Halbleiterfertigung und Medizintechnik eingesetzt.
Berufsschule
Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Hinweise zur Prüfung
Zur Prüfung im Beruf Feinoptiker/Feinoptikerin ist die Prüfungsform der “Gestreckten Abschlussprüfung” nach Ausbildungsordnung vorgesehen, welche aus den beiden auseinanderliegenden Prüfungen Teil1 und Teil2 gesteht.
Abschlussprüfung Teil1 geht mit 30% in die Gesamtbewertung ein.
Abschlussprüfung Teil2 geht mit 70% in die Gesamtbewertung ein.