Fachmann/-frau für Systemgastronomie

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Umsetzen eines zentral vorgegebenen Gastronomiekonzeptes
  • Überwachen der Einhaltung, Organisieren und Steuern von betrieblichen Abläufen
  • Empfangen, Betreuen und Beraten der Gäste
  • Umsetzen des Reklamationsmanagements
  • Bedienen von Kassen- und Bezahlsystemen
  • Annehmen und Lagern von Waren sowie Überwachen der Bestände
  • Prüfen der Beschaffenheit und Qualität von Lebensmitteln
  • Planen des Personaleinsatzes
  • Anleiten von Mitarbeitenden
  • Arbeiten im Team
  • Führung und Entwicklung von Mitarbeitenden
  • Überwachen der Produktqualität und Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
  • Ermitteln und Beurteilen von betrieblichen Kennzahlen
  • Planen und Durchführen von Marketingaktionen
  • Wahrnehmen grundlegender Aufgaben in Küche und Produktion
  • Wahrnehmen grundlegender Aufgaben im Service
  • Umsetzen von Hygienemaßnahmen
  • Beachten von Nachhaltigkeitsaspekten

Berufliche Tätigkeitsfelder

Fachleute für Systemgastronomie arbeiten insbesondere in gastronomischen Betrieben, die auf Basis eines standardisierten und zentral gesteuerten Konzeptes multipliziert sind.

Berufsschule

Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!

Hinweise zur Prüfung

Zur Prüfung im Beruf Fachleute für Systemgastronomie ist die Prüfungsform der “Gestreckten Abschlussprüfung” nach Ausbildungsordnung vorgesehen, welche aus den beiden auseinanderliegenden Prüfungen Teil1 und Teil2 gesteht.
Abschlussprüfung Teil1 geht mit 25% in die Gesamtbewertung ein.
Abschlussprüfung Teil2 geht mit 75% in die Gesamtbewertung ein.