Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
- Planen und Durchführen von Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr
- Analysieren der Gefährdungspotenziale, Entwickeln und Einleiten von Sicherungsmaßnahmen
- Überprüfen und Überwachen der Einhaltung objektbezogener Schutz- und Sicherheitsvorschriften, insbesondere von Arbeitsschutz, Brandschutz, Umweltschutz und Datenschutz
- Beobachten der Branchenentwicklung und Bewerten der Auswirkungen auf das betriebliche Leistungsangebot
- Mitwirken bei der Angebotserstellung und Auftragsbearbeitung
- Aufklären und Dokumentieren von sicherheitsrelevanten Sachverhalten
- Überprüfen der ordnungsgemäßen Funktion von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen und Einleiten von Maßnahmen bei Mängeln
- Identifizieren der Wirkungsweise und Gefährdungspotenziale von Waffen, gefährlichen Gegenständen und Stoffen
- Situations- und personenbezogenes Verhalten und Handeln bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
- selbstständiges und team- und kundenorientiertes Arbeiten in Kooperation mit anderen Dienstleistungsbereichen
Berufliche Tätigkeitsfelder
Fachkräfte für Schutz und Sicherheit arbeiten in Unternehmen der Sicherheitsbranche sowie in verschiedenen Bereichen der Unternehmenssicherheit, des öffentlichen Dienstes und der Verkehrswirtschaft.
Berufsschule
Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Hinweise zur Prüfung
Zur Prüfung im Beruf Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist die Prüfungsform der “Gestreckten Abschlussprüfung” nach Ausbildungsordnung vorgesehen, welche aus den beiden auseinanderliegenden Prüfungen Teil1 und Teil2 gesteht.
Abschlussprüfung Teil1 geht mit 40% in die Gesamtbewertung ein.
Abschlussprüfung Teil2 geht mit 60% in die Gesamtbewertung ein.