Fachkraft für Fruchtsafttechnik

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Verwendung von Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
  • Kenntnisse über produktbezogene Rechtsvorschriften vorweisen können
  • Ausführen von Hygienemaßnahmen
  • Auswählen, Annehmen, Lagern und Verarbeiten von Früchten und Gemüsen zu Saft und Mark
  • Haltbarmachen, Lagern und überwachen von Saft und Mark
  • Auswählen, Prüfen und Verarbeiten der Halbware
  • Aufbereiten von Trinkwasser und Herstellen von entmineralisiertem Wasser
  • Herstellen von Fruchtwein und Fruchtschaumwein
  • Abfüllen, Ausstatten, Lagern, Versandfertig-machen und Transportieren der Fertigware

Berufliche Tätigkeitsfelder

Fachkräfte für Fruchtsafttechnik arbeiten hauptsächlich in Betrieben der Fruchtsaftindustrie oder der Obstweinherstellung.
Bei ihrer Tätigkeit halten sie sich meist in Werk- und Produktionshallen zwischen großen Metallbehältern und Tanks auf. Sie haben außerdem in Abfüllhallen sowie in Lager- und Kühlräumen zu tun. Bei der Rohstoffannahme sind sie auch im Freien tätig.

Berufsschule

Berufliche Schulen Rheingau des Rheingau-Taunus Kreises
Winkeler Straße 99 -101, 65366 Geisenheim
Tel.: 06722 497780
E-Mail: poststelle@bsr-geisenheim.de

Hinweise zur Prüfung

Die Prüfungsstruktur ist in eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung gegliedert.