Fachinformatiker/-in | Fachrichtung Anwendungsentwicklung

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Konzipieren und Umsetzen von kundenspezifischen Softwareanwendungen
  • Sicherstellen der Qualität von Softwareanwendungen
  • Betreiben von IT-Systemen
  • Inbetriebnehmen von Speicherlösungen
  • Programmieren von Softwarelösungen
  • Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen
  • Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen
  • Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen
  • Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen
  • Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen
  • Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz
  • Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss.

Berufliche Tätigkeitsfelder

Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung Anwendungsentwicklung arbeiten in der IT-Branche, in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche sowie in Organisationen und im Öffentlichen Dienst. Sie entwickeln Softwarelösungen für interne und externe Kunden und Kundinnen.

Berufsschule


Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!

Hinweise zur Prüfung

Zur Prüfung im Beruf Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung Anwendungsentwicklung ist die Prüfungsform der “Gestreckten Abschlussprüfung” nach Ausbildungsordnung vorgesehen, welche aus den beiden auseinanderliegenden Prüfungen Teil1 und Teil2 gesteht.
Abschlussprüfung Teil1 geht mit 20% in die Gesamtbewertung ein.
Abschlussprüfung Teil2 geht mit 80% in die Gesamtbewertung ein.