Elektroniker/-in für Geräte und Systeme

Ausbildungsdauer

3 1/2 Jahre

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Unterstützen der Entwickler bei der Realisierung von Aufträgen, der Analyse geforderter Funktionalitäten und technischer Umgebungsbedingungen sowie der Konzipierung von Schaltungen
  • Montieren von Geräten und Systemen
  • Installieren und Konfigurieren von Programmen
  • Prüfen von Geräten und Systemen
  • Erstellen von Geräte- und Systemdokumentationen
  • Erstellen von Layouts und Fertigungsunterlagen
  • Vergeben und Koordinieren von Aufträgen zur Beschaffung von Bauteilen, Hilfsstoffen und Betriebsmitteln für die Realisierung von internen und externen Kundenaufträgen
  • Planen und Steuern der Produktionsabläufe
  • Organisieren von Gruppenarbeit
  • Einrichten, Programmieren, Optimieren und Warten von Fertigungs- und Prüfmaschinen
  • Mitwirken bei der Analyse und Optimierung von Fertigungsprozessen
  • Prüfen und Instandsetzen von Komponenten und Geräten
  • Arbeiten auch mit englischsprachigen Unterlagen und Kommunizieren auch in englischer Sprache
  • Zuordnung zu Elektrofachkräften im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften, Nutzen von IT-Systemen, auch in digitalisierten Prozessen, Anwenden von Vorschriften zu Datenschutz und Informationssicherheit

Berufliche Tätigkeitsfelder

Elektroniker/Elektronikerinnen für Geräte und Systeme arbeiten vorwiegend in mittleren und größeren Industriebetrieben, die elektronische Systeme, Geräte oder Komponenten herstellen, montieren und warten. Entsprechende Unternehmen gibt es z.B. in den Bereichen Fahrzeugelektronik, Medizintechnik, Maschinen- und Anlagenbau sowie in der Mess- und Regeltechnik.

Berufsschule

Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!

Hinweise zur Prüfung

Zur Prüfung im Beruf Elektroniker/Elektronikerin für Geräte und Systeme ist die Prüfungsform der “Gestreckten Abschlussprüfung” nach Ausbildungsordnung vorgesehen, welche aus den beiden auseinanderliegenden Prüfungen Teil1 und Teil2 gesteht.
Abschlussprüfung Teil1 geht mit 40% in die Gesamtbewertung ein.
Abschlussprüfung Teil2 geht mit 60% in die Gesamtbewertung ein.