Chemielaborant/-in

Ausbildungsdauer

3,5 Jahre

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Analysieren von anorganischen und organischen Stoffen hinsichtlich ihrer qualitativen und quantitativen Zusammensetzungen
  • Planen von Versuchsabläufen und Aufbauen von Apparaturen
  • Herstellen von anorganischen und organischen Präparaten nach Vorgaben
  • Trennen von Stoffgemischen, Reinigen, Identifizieren und Charakterisieren der Stoffe
  • Optimieren von Herstellungsvorschriften und Verfahren für Präparate gemeinsam mit Naturwissenschaftlern
  • Entwickeln und Optimieren von Analyseverfahren gemeinsam mit Naturwissenschaftlern
  • Durchführen von physikalischen Untersuchungen zur Bestimmung von Stoffkonstanten und chemischen Kennzahlen
  • Protokollieren und Dokumentieren der Versuchsabläufe
  • Arbeiten mit deutsch- und englischsprachigen Vorschriften
  • Einsetzen von Computern zur Gerätesteuerung, zur Datenerfassung, -verarbeitung und -weitergabe sowie zur Dokumentation
  • Informationsbeschaffung und für logistische und organisatorische Zwecke
  • Auswerten von Mess- und Untersuchungsdaten und Bewerten der Ergebnisse
  • Berücksichtigen von Vorschriften zum Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Arbeitsstoffen und Geräten
  • Umweltgerechte Entsorgen von Abfallstoffen, Anwenden von Maßnahmen des Qualitätsmanagements

Berufliche Tätigkeitsfelder

Chemielaboranten/-laborantinnen arbeiten in Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionslaboratorien von (insbesondere chemischer und pharmazeutischer) Industrie und Hochschulen, in der medizinischen Analytik, im Umweltschutz, in Materialprüf- und Untersuchungsämtern.

Berufsschule

Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!

Hinweise zur Prüfung

Zur Prüfung im Beruf Chemielaborant/-in ist die Prüfungsform der “Gestreckten Abschlussprüfung” nach Ausbildungsordnung vorgesehen, welche aus den beiden auseinanderliegenden Prüfungen Teil1 und Teil2 gesteht.

Abschlussprüfung Teil 1

Teil 1 der Abschlussprüfung soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Teil 1 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
1. Herstellen und Charakterisieren von Produkten,
2. Allgemeine und Präparative Chemie.
Schriftliche Prüfung:
Allgemeine und Präparative Chemie: 135 Minuten Prüfungszeit
Praktische Prüfung:
Für den Prüfungsbereich Herstellen und Charakterisieren von Produkten bestehen folgende Vorgaben:
  1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
    a) Arbeitsabläufe selbstständig planen,
    b) Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren,
    c) berufsbezogene Berechnungen durchführen,
    d) arbeitsorganisatorische und technologische Sachverhalte verknüpfen sowie
    e) Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und Qualitätsmanagement einbeziehen kann;
  2. dem Prüfungsbereich sind folgende Gebiete und Tätigkeiten zugrunde zu legen:
    a) präparative Arbeiten durchführen,
    b) Produkte charakterisieren;
  3. der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe I und eine Arbeitsaufgabe II durchführen, wobei sich Arbeitsaufgabe I auf die Nummer 2 Buchstabe a und Arbeitsaufgabe II auf die Nummer 2 Buchstabe b beziehen soll;
  4. die Prüfungszeit beträgt insgesamt 480 Minuten;
  5. die Arbeitsaufgabe I ist mit 70 Prozent, die Arbeitsaufgabe II mit 30 Prozent zu gewichten.

Abschlussprüfung Teil 2

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich Prüfungszeit
Analytische Chemie und Wahlqualifikationen (3 WQ à 40 Minuten) 195 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten

Praktische Abschlussprüfung

Für den Prüfungsbereich Prozessorientiertes Arbeiten bestehen folgende Vorgaben:
  1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
    a) komplexe, prozessorientierte Arbeitsabläufe selbstständig planen und durchführen,
    b) Betriebsmittel auswählen und beurteilen,
    c) arbeitsorganisatorische und technologische Sachverhalte verknüpfen,
    d) berufsbezogene Berechnungen durchführen,
    e) Arbeitsergebnisse kontrollieren, dokumentieren und bewerten,
    f) die relevanten fachlichen Hintergründe seiner Arbeit aufzeigen und seine Vorgehensweise begründen sowie
    g) Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und Qualitätsmanagement einbeziehen kann;
  2. hierfür ist aus folgenden Gebieten und Tätigkeiten auszuwählen:
    a) Durchführen einer instrumentell-analytischen Aufgabe,
    b) Durchführen einer maßanalytischen Aufgabe,
    c) Durchführen einer physikalisch-analytischen Aufgabe,
    d) eine der nach § 3 Nummer 2 Buchstabe a gewählten Wahlqualifikationen aus der Auswahlliste I;
  3. der Prüfling soll die Arbeitsaufgabe I und die Arbeitsaufgabe II durchführen, wobei sich Arbeitsaufgabe I auf Nummer 2 Buchstabe a, b oder c und Arbeitsaufgabe II auf Nummer 2 Buchstabe d beziehen soll;
  4. die Prüfungszeit beträgt insgesamt 660 Minuten;
  5. die Arbeitsaufgabe I ist mit 40 Prozent und die Arbeitsaufgabe II mit 60 Prozent zu gewichten.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar

Prüfungstermine

Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK-Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
Frühjahrsprüfung
15. November
Sommerprüfung
1. Februar
Herbstprüfung
15. Mai
Winterprüfung
1. September
Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  3. im Prüfungsbereich Prozessorientiertes Arbeiten sowie im Prüfungsbereich Analytische Chemie und Wahlqualifikationen jeweils mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“ bewertet worden sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in Teil 2 der Abschlussprüfung mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten.

Bescheid und Zeugnis

Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.