Biologielaborant/-in

Ausbildungsdauer

3 1/2 Jahre

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Planen und Durchführen von Versuchen gemeinsam mit Naturwissenschaftlern unter Beachtung der Regelungen zur Arbeitssicherheit zum Umwelt- und Gesundheitsschutz und der Bestimmungen zum Tierschutz
  • Anwenden von Maßnahmen des Qualitätsmanagements
  • Durchführen von Untersuchungen an Tieren, Pflanzen, Mikroorganismen und Zellkulturen
  • Durchführung von anspruchsvollen Präparationen
  • Entwicklung von Untersuchungsmodellen für Wirkstoffprüfungen gemeinsam mit Naturwissenschaftlern
  • Überprüfen von spezifischen Wirkstoffen an Organismen
  • Durchführen von molekularbiologischen und biochemischen Untersuchungen sowie gentechnischen Experimenten
  • Anwenden von biotechnologischen Verfahren
  • Beobachten und Protokollieren von Versuchsabläufen
  • Einsetzen von komplexen elektronischen Messgeräten bei Versuchsdurchführungen
  • Erfassen und Bearbeiten von Untersuchungsdaten mit Hilfe von EDV-Systemen
  • Auswerten, Dokumentieren und Bewerten von Mess- und Untersuchungsdaten, insbesondere unter Einsatz elektronischer Datenverarbeitungstechnik

Berufliche Tätigkeitsfelder

Biologielaboranten/-laborantinnen arbeiten im Bereich der medizinischen und biologischen Forschung, der angewandten Medizin, im öffentlichen Gesundheitswesen. Sie sind auch in der Industrie, beispielsweise in der Pharma- und Kosmetikindustrie, der Lebensmittelherstellung, der Umwelttechnik und in Betrieben, die biotechnische Produkte herstellen, tätig.

Berufsschule

Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!

Hinweise zur Prüfung

Zur Prüfung im Beruf Biologielaborant/Biologielaborantin ist die Prüfungsform der “Gestreckten Abschlussprüfung” nach Ausbildungsordnung vorgesehen, welche aus den beiden auseinanderliegenden Prüfungen Teil1 und Teil2 gesteht.
Abschlussprüfung Teil1 geht mit 35% in die Gesamtbewertung ein.
Abschlussprüfung Teil2 geht mit 65% in die Gesamtbewertung ein.