Bankkaufmann/-frau
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
- Kunden gewinnen und Kundenbeziehungen pflegen
- Serviceleistungen anbieten und Kunden ganzheitlich beraten
- zu Konten und Zahlungsverkehrsarten beraten
- Kundenaufträge im Rahmen der Kontoführung bearbeiten
- Vermögen mit verschiedenen Sparformen bilden
- Vermögen mit Wertpapieren bilden
- zu Vorsorge und Absicherung informieren
- Konsumentenkredite anbieten und Abschlüsse vorbereiten
- Baufinanzierungen vorbereiten und bearbeiten
- über staatliche Förderungen und steuerliche Auswirkungen informieren
- an gewerblichen Finanzierungen mitwirken und Kreditrisiken einschätzen
- Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen
- projektorientiert arbeiten
- Prozesse und Schnittstellenmanagement einschätzen
- Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit einsetzen und Techniken für Problemlösung und Entscheidungsfindung anwenden
- rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben einhalten
Berufliche Tätigkeitsfelder
Bankkaufleute sind in den wesentlichen Geschäftsbereichen von Kreditinstituten tätig. Auch bei Bausparkassen, Versicherungsgesellschaften, Kreditkartengesellschaften, Kapitalanlagegesellschaften, Wirtschaftsberatungsfirmen, Unternehmen für Vermögens- und Anlageberatung sowie Unternehmen der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft finden Sie Beschäftigungsmöglichkeiten.
Berufsschule
Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Hinweise zur Prüfung
Zur Prüfung im Beruf Bankkaufmann/Bankkauffrau ist die Prüfungsform der “Gestreckten Abschlussprüfung” nach Ausbildungsordnung vorgesehen, welche aus den beiden auseinanderliegenden Prüfungen Teil1 und Teil2 gesteht.
Abschlussprüfung Teil1 geht mit 20% in die Gesamtbewertung ein.
Abschlussprüfung Teil2 geht mit 80% in die Gesamtbewertung ein.