Anlagenmechaniker/-in
Ausbildungsdauer
3 1/2 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
- Planen von Aufgaben auf der Basis von Prozessdaten, technischen Regelwerken, Konstruktionszeichnungen und Montage- und Wartungsplänen
- Fertigen von Bauteilen und Fügen zu Baugruppen, Apparaten und Anlagen
- Prüfen und Einstellen von Funktionen an Baugruppen oder an Apparaten und Anlagen
- Verantwortliches Kontrollieren der ausgeführten Arbeiten und Durchführen von Nacharbeiten
- Anwenden von Maschinen, Montage-Hilfseinrichtungen, Transportmitteln und Werkzeugen
- Kooperieren mit vor- und nachgelagerten Bereichen und Mitwirken im Rahmen der Prozesskette an der Prozesssicherung, der Einhaltung von Qualitätsstandards und an Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung von Prozessabläufen, Fertigungsqualität und Arbeitssicherheit
- Durchführen der notwendigen Einstell-, Pflege- und Wartungsarbeiten an den benutzten Einrichtungen, Maschinen und Werkzeugen
- Durchführen von Instandhaltungsarbeiten oder Änderungen an Anlagen
- Nutzen von IT-Systemen auch in digitalisierten Prozessen
- Anwenden von Vorschriften zu Datenschutz und Informationssicherheit
Berufliche Tätigkeitsfelder
Anlagenmechaniker und Anlagenmechanikerinnen arbeiten in den Bereichen Anlagenbau, Apparate- und Behälterbau, Instandhaltung, Rohrsystemtechnik und Schweißtechnik.
Berufsschule
Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Hinweise zur Prüfung
Zur Prüfung im Beruf Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerin ist die Prüfungsform der “Gestreckten Abschlussprüfung” nach Ausbildungsordnung vorgesehen, welche aus den beiden auseinanderliegenden Prüfungen Teil1 und Teil2 gesteht.
Abschlussprüfung Teil1 geht mit 40% in die Gesamtbewertung ein.
Abschlussprüfung Teil2 geht mit 60% in die Gesamtbewertung ein.