Straßenpersonenverkehr Omnibus
Allgemeines
Erlaubnispflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr
Wer als Unternehmer Omnibusverkehr (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 554 KB) betreiben oder gewerblich mit Pkw Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen durchführen möchte, benötigt dazu eine Genehmigung der hierfür zuständigen Verkehrsbehörde.
Voraussetzungen für die Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung
Voraussetzung für die Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers und des Verkehrsleiters sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes die fachliche Eignung des Verkehrsleiters.
Teilnehmer, die über einen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder ähnliches) verfügen, haben am Tag der Prüfung eine gültige Wohnsitz- bzw. Meldebescheinigung Ihrer zuständigen Meldebehörde vorzulegen.
Schulungsveranstalter Fachkundelehrgänge
VI Verkehrsinstitut Bayern GmbH
Am Goldenen Feld 19
95326 Kulmbach
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Tel.: 09221 7600
Fax: 09221 76069
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Fahrschule Lisowski
Landsknechtstr. 20
96103 Hallstadt
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Tel. 0951 71004
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Fahrschule Gefahrgutbüro
Heiko Rödel GbR
Rothleitener Weg 30
95180 Berg
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Tel.: 09293 7230
Fax: 09293 1371
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Fahrschule runnersdrive
Oliver Strohschein
Gaustdter Hauptstr. 133
96049 Bamberg
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Tel.: 0951 9684542
Fax: 0951 9684543
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Driver Akademie UG
Schillerstr. 66
90547 Stein
Schulungen in Oberhaid und Bamberg
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Tel.: 0911 89357273
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Lehrgangsveranstalter werden weder von der IHK zugelassen, noch kontrolliert. Mit der Aufzählung von Lehrgangsveranstaltern ist keine Wertung verbunden. Sie bietet grundsätzlich keine Gewähr für die Qualität und erhebt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Weitere Veranstalter in anderen Regionen erfahren Sie über die örtlich zuständige IHK. Darüber hinaus steht Ihnen für eine Suche nach Lehrgängen auch das Weiterbildungsinformationssystem WIS der IHKs zur Verfügung: wis.ihk.de/
Prüfungstermine 2024/2025
jeweils um 09:00 Uhr im IHK-Bildungszentrum Hof |
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5. Dezember 2024 |
16. Januar 2025 |
13. Februar 2025 |
13. März 2025 |
10. April 2025 |
15. Mai 2025 |
26. Juni 2025 |
17. Juli 2025 |
18. September 2025 |
16. Oktober 2025 |
13. November 2025 |
4. Dezember 2025 |
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt für die schriftliche und mündliche Prüfung 140,00 Euro.