Güterkraftverkehr
Allgemeines
Erlaubnispflicht im gewerblichen Güterkraftverkehr
Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 573 KB) mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis der hierfür zuständigen Verkehrsbehörde.
Achtung! Genehmigungspflicht über 2,5 t zHm ab 21. Mai 2022
Werden grenzüberschreitende Transporte im gewerblichen Güterkraftverkehr durchgeführt, müssen ab dem 21. Mai 2022 alle Fahrzeuge oder Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen mit einer zHm von mehr als 2,5 t über eine Genehmigungsabschrift verfügen. Das bedeutet, dass Unternehmen, die lediglich Fahrzeuge bis 3,5 t zHm im grenzüberschreitenden Einsatz haben, bis zu diesem Datum ein vollständiges Marktzugangsverfahren durchlaufen haben müssen, das vom bekannten Verfahren lediglich beim Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit abweicht, da geringere Summen nachzuweisen sind, als wenn ausschließlich Fahrzeuge über 3,5 t zHm genutzt werden. Die Details werden an dieser Stelle konkretisiert, sobald mehr Informationen über die konkrete (verwaltungsseitige) Umsetzung der Vorschriften in Deutschland vorliegen.
Nur wenn die einzelnen Beförderungen für Dritte gegen Entgelt ausschließlich auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik (Binnentransporte) durchgeführt werden, bleibt es auch über den 21. Mai 2022 hinaus bei der bekannten 3,5 t-Grenze bezüglich der Genehmigungspflicht.
Voraussetzungen für die Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung
Voraussetzung für die Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers und des Verkehrsleiters sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes die fachliche Eignung des Verkehrsleiters.
Teilnehmer, die über einen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder ähnliches) verfügen, haben am Tag der Prüfung eine gültige Wohnsitz- bzw. Meldebescheinigung Ihrer zuständigen Meldebehörde vorzulegen.
Schulungsveranstalter Fachkundelehrgänge
VI Verkehrsinstitut Bayern GmbH
Am Goldenen Feld 19
95326 Kulmbach
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Tel.: 09221 7600
Fax: 09221 76069
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Fahrschule Lisowski
Landsknechtstr. 20
96103 Hallstadt
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Tel. 0951 71004
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Fahrschule Gefahrgutbüro
Heiko Rödel GbR
Rothleitener Weg 30
95180 Berg
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Tel.: 09293 7230
Fax: 09293 1371
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Fahrschule runnersdrive
Oliver Strohschein
Gaustadter Hauptstr. 133
96049 Bamberg
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Tel.: 0951 9684542
Fax: 0951 9684543
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Driver Akademie UG
Schillerstr. 66
90547 Stein
Schulungen in Oberhaid und Bamberg
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Tel.: 0911 89357273
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Prüfungstermine 2024/2025
jeweils um 09:00 Uhr im IHK-Bildungszentrum Hof |
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5. Dezember 2024 |
16. Januar 2025 |
13. Februar 2025 |
13. März 2025 |
10. April 2025 |
15. Mai 2025 |
26. Juni 2025 |
17. Juli 2025 |
18. September 2025 |
16. Oktober 2025 |
13. November 2025 |
4. Dezember 2025 |
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt für die schriftliche und mündliche Prüfung 140,00 Euro.