Meisterbonus
Seit 1. September 2013 erhalten alle erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Weiterbildung (Meister, Fachwirte, Fachkaufleute, Betriebswirte etc.) einen Meisterbonus.
Die Höhe ist vom Zeitpunkt der bestandenen Prüfung abhängig. Der Meisterbonus beträgt 2.000 Euro für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31. Mai 2019 festgestellt wurde und 3.000 Euro für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31. Dezember 2022 festgestellt wurde.
Um den Meisterbonus zu erhalten, muss die Prüfung vor einer bayerischen zuständigen Stelle abgelegt werden (z. B. vor einer IHK in Bayern) und der/die Absolvent/Absolventin muss zum Zeitpunkt der Prüfung den Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern haben.
Alle Berechtigten werden von der prüfenden Stelle nach endgültig bestandener Prüfung automatisch angeschrieben. Ein Antrag ist dafür nicht zu stellen.