Antrag auf Aufnahme der Berufsschulnote in das IHK-Prüfungszeugnis/Antrag auf Ausstellung einer Übersetzung des IHK-Prüfungszeugnisses
Auf Antrag der Auszubildenden kann die Durchschnittsnote der Berufsschule in das IHK-Prüfungszeugnis übernommen werden.
Der Antrag ist für die Prüfung im Winter bis spätestens 28.02. und für die Prüfung im Sommer bis spätestens 31.07. vollständig ausgefüllt und im Original bei der IHK für Oberfranken Bayreuth einzureichen.
Auf Antrag der Auszubildenden kann eine englischsprachige und/oder französischsprachige Übersetzung des IHK-Prüfungszeugnisses ausgestellt werden.
Bitte verwenden Sie hierzu den zweiten Teil des Formulars.