Befreiung von Prüfungsbestandteilen gemäß §62 Abs. 4 BBiG
Gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) kann ein Umschüler von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle befreit werden, wenn er bereits eine andere vergleichbare Prüfung abgelegt hat. In der Regel handelt es sich um das Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde.
Weitere Bedingungen für eine Befreiung von der Ablegung der Prüfung:
- Es muss ein Umschulungsvertrag vorliegen.
- Zum Anmeldetermin zur Abschlussprüfung darf die letzte Prüfung in diesem Fach maximal zehn Jahre zurückliegen.
- Die letzte Prüfung in diesem Fach muss vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt worden sein.
Reichen Sie bitte den vollständig ausgefüllten Antrag spätestens mit Ihrer Anmeldung zur Prüfung im Original bei der IHK für Oberfranken Bayreuth ein.