Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich
Laut § 65 des Berufsbildungsgesetztes können Menschen mit Behinderungen für ihre Prüfungen einen "Nachteilsausgleich" beantragen. "Nachteilsausgleich" bedeutet:
Die Prüfung wird so durchgeführt, dass die Prüfung den Prüfungsteilnehmer möglichst wenig einschränkt.
Beispiele für Nachteilsausgleiche:
Beispiele für Nachteilsausgleiche:
- Änderungen bei der Prüfungszeit (z. B. Zeitverlängerung)
- technische Hilfen (z. B. Stehpult)
- Hilfen durch Personen (z.B. Lesehilfe/Schreibhilfe)
Reichen Sie bitte den vollständig ausgefüllten Antrag inklusive ärztlichem Gutachten mit Ihrer Anmeldung zur Prüfung im Original bei der IHK für Oberfranken Bayreuth ein. Beachten Sie bitte, dass der Nachteilsausgleich für jeden Prüfungsteil neu beantragt werden muss.