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Der Weg vom Kleinstunternehmen zum Ausbildungsbetrieb
Die oberfränkische Wirtschaft ist von Kleinstunternehmen geprägt: Rund 85 Prozent der Mitgliedsunternehmen der IHK für Oberfranken Bayreuth sind Einpersonen- und Kleinstunternehmen. Wenn ein solches Unternehmen junge Menschen ausbildet, entsteht dadurch einerseits eine besondere Verantwortung, andererseits aber auch zahlreiche Vorteile, darunter die Stärkung der eigenen Fachkräftegewinnung und Innovationskraft sowie die Möglichkeit, vorhandene Netzwerke auszubauen oder neue Kooperationen einzugehen.
Doch welche Voraussetzungen muss ein (Kleinst-) Unternehmen erfüllen, um ausbilden zu dürfen?
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Ausbildungsverordnungen als Grundlage der beruflichen Ausbildung
Grundlage der betrieblichen Berufsausbildung sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Ausbildungsverordnung des jeweiligen Ausbildungsberufes. Alle dort festgelegten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten müssen durch den Auszubildenden in der vorgesehenen Ausbildungszeit im Unternehmen erworben werden können. Anders ausgedrückt: Im Unternehmen müssen die zur Vermittlung der Inhalte des jeweiligen Ausbildungsrahmenplans erforderlichen Gegebenheiten geschaffen werden.
Fachliche und persönliche Eignung des Ausbildenden
Ein wichtiger Aspekt hierbei sind qualifizierte Ausbilderinnen und Ausbilder. Sie sollten sowohl fachlich als auch persönlich geeignet sein. Fachlich geeignet ist, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung in dem jeweiligen Ausbildungsberuf oder ein abgeschlossenes Studium in einem dem Beruf nahestehenden Studiengang sowie eine pädagogische Eignung (z.B. Ausbildereignungsprüfung) vorweisen kann. Mehrjährige Berufserfahrung ist von Vorteil. Die persönliche Eignung hingegen umfasst die Freude am Umgang mit Heranwachsenden, Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft, sich fachlich auf dem Laufenden zu halten. Nicht persönlich geeignet ist, wer wegen einschlägiger Vorstrafen keine Heranwachsenden beschäftigen darf.
Damit das Unternehmen seinen Azubis gerecht werden kann, ist noch zu beachten, dass die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht: in der Regel zwei bis drei Fachkräfte pro Auszubildenden.
Damit das Unternehmen seinen Azubis gerecht werden kann, ist noch zu beachten, dass die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht: in der Regel zwei bis drei Fachkräfte pro Auszubildenden.
Und wie läuft der Anerkennungsprozess zum Ausbildungsbetrieb genau ab?
Meldung, Beratung und Prüfung durch die IHK
Möchte ein (Kleinst-) Unternehmen ausbilden, meldet es sich zunächst bei der IHK für Oberfranken Bayreuth. In einem telefonischen Erstgespräch werden zentrale Fragen zur Anerkennung geklärt. Im Rahmen des daran anschließenden Betriebsbesuches macht sich der oder die zuständige Ausbildungsberater/in schließlich ein Bild vom Unternehmen und vergewissert sich, dass alle Voraussetzungen für die Ausbildung von Nachwuchsfachkräften gegeben sind. Die IHK unterstützt bei Bedarf auch bei der Auswahl geeigneter Ausbilderinnen und Ausbilder. Wer dies werden möchte, kann sich über das Datenblatt auf der Website der IHK für Oberfranken Bayreuth bewerben.
Genehmigung, Akquise von Auszubildenden und Ausbildungsvertrag
Sofern das Unternehmen die Anforderungen gemäß BBiG und Ausbildungsverordnung erfüllt, erfolgt die Anerkennung als Ausbildungsbetrieb. Bei der Suche nach künftigen Azubis kann die Agentur für Arbeit behilflich sein. Um die Ausbildung, die in der Regel am 1. September eines Jahres startet, beginnen zu können, muss zum Schluss noch ein Ausbildungsvertrag zwischen dem Betrieb und dem Auszubildenden geschlossen werden. Auch hier steht Ihnen die IHK-Ausbildungsberatung gerne zur Seite.
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Matthias Rank
Bildungsberatung und Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
Ausbildungsberatung gewerblich-technische Berufe

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Nadine Schuberth
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