IHK-Umfrage zu Gewerbesteuer und Grundsteuer 2022

21 von 196 Kommunen erhöhen Realsteuerhebesätze

Zu den Realsteuern zählen neben der Gewerbesteuer auch die Grundsteuern A und B. Bei 21 der 196 Gemeinden im Kammerbezirk gab es Erhöhungen. Dagegen hat keine Gemeinde Senkungen vorgenommen. Im Vorjahr gab es 31 Erhöhungen und ebenfalls keine Senkungen. Der Trend bei den Realsteuern geht also weiterhin nach oben. Die Änderungen fallen regional unterschiedlich aus. Es gab in 2022 kein IHK-Gremium in dessen Bezirk die Realsteuern konstant geblieben sind.
Im Einzelnen wurde bei den 21 Gemeinden bei zehn die Gewerbesteuer erhöht. Die Grundsteuer A wurde in 15 und die Grundsteuer B in 17 dieser Gemeinden erhöht. Senkungen wurden von keiner Gemeinde vorgenommen.
Im Vergleich zu den Vorjahren kann man eine weitere Erhöhung der Realsteuern in 2022 ausmachen. Zudem planen derzeit bereits sechs Gemeinden im Kammerbezirk Erhöhungen für 2023 vorzunehmen. Ein aus Sicht der oberfränkischen Wirtschaft wünschenswerter rückläufiger Trend kann daher derzeit nicht ausgemacht werden. Der politische Fokus bei den Realsteuern liegt weiterhin auf der Grundsteuerreform. Die neuen Berechnungsgrundlagen für die neue Grundsteuer in Bayern sollen bis 2025 ermittelt werden. Dafür müssen alle Grundstückseigentümer zwischen 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben.

Entwicklung der Gewerbesteuer im Kammerbezirk

2022 sind bei 10 von 196 Gemeinden im Kammerbezirk Erhöhungen bei der Gewerbesteuer zu verzeichnen. Senkungen gab es – wie bereits in den Vorjahren – bei der Gewerbesteuer keine.
Im Einzelnen ergeben sich folgende Änderungen (gegliedert nach IHK-Gremien, Vorjahreswerte in Klammern):
IHK-Gremium Bamberg: keine Änderungen
IHK-Gremium Bayreuth: Pottenstein 350 (320)
IHK-Gremium Forchheim: Eggolsheim 400 (380), Neunkirchen am Brandt 380 (350)
IHK-Gremium Hof: Bad Steben 345 (335), Regnitzlosau 330 (310)
IHK-Gremium Kronach: keine Änderungen
IHK-Gremium Kulmbach: Himmelkron 360 (340)
IHK- Gremium Lichtenfels: Redwitz a. d. Rodach 340 (320)
IHK-Gremium Marktredwitz-Selb: Bad Alexandersbad 380 (345), Selb 360 (340), Thierstein 340 (330)
Wirft man einen Blick auf die Zahlen der vergangenen Jahre, so zeigt sich für 2022 ein Anstieg des durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatzes im Kammerbezirk der IHK für Oberfranken Bayreuth von im letzten Jahr 351,9 auf 352,8 Prozentpunkte. Seit 2010 ist damit insgesamt ein deutlicher Trend nach oben erkennbar. Der durchschnittliche Hebesatz stieg in diesem Zeitraum von 331,2 Prozentpunkten auf 352,8 Prozentpunkte an. Das bedeutet ein Plus von insgesamt 21,6 Prozentpunkten.
Die regionale Auswertung durchschnittlicher Werte nach IHK-Gremien sieht wie folgt aus:
Den höchsten Durchschnittswert für die Gewerbesteuer weist demnach unverändert das IHK-Gremium Forchheim mit 376,2 Prozentpunkten, den niedrigsten Wert mit derzeit 325,1 Prozentpunkten das IHK-Gremium Kronach auf. Die übrigen IHK-Gremien bewegen sich dazwischen.
Den niedrigsten Hebesatz für die Gewerbesteuer hat unverändert die Gemeinde Reichenbach im Landkreis Kronach mit 250 Prozentpunkten. Bei den Gemeinden Bischberg, Gerach, Emtmannsberg, Hallerndorf, Igensdorf, Poxdof, und Hof sind mit 400 Prozentpunkten hingegen die höchsten Werte für die Gewerbesteuer innerhalb des Kammerbezirks zu verzeichnen.
Für weitere ausgewählte oberfränkische Kommunen ergibt sich folgendes Bild:

Entwicklung bei der Grundsteuer im Kammerbezirk

In 2022 haben 15 Gemeinden ihre Grundsteuern A und B und zwei Gemeinden ihre Grundsteuer B erhöht. Keine Gemeinde im Kammerbezirk hat die Grundsteuer A bzw. B gesenkt.
Im Einzelnen ergeben sich folgende Änderungen für die Grundsteuer B (gegliedert nach IHK-Gremien, Vorjahreswerte in Klammern):
IHK-Gremium Bamberg: Pettstadt 350 (320),
IHK-Gremium Bayreuth: Bad Berneck i.F. 400 (380), Bindlach 350 (300)
IHK-Gremium Forchheim: Eggolsheim 500 (450), Neunkirchen a. Brandt 400 (350)
IHK-Gremium Hof: Bad Steben 345 (335), Feilitzsch 350 (330), Trogen 350 (330)
IHK-Gremium Kronach: Mitwitz 350 (330), Tettau 350 (330), Wallenfels 360 (350), Weißenbrunn 360 (350)
IHK-Gremium Kulmbach: Himmelkron 340 (310)
IHK- Gremium Lichtenfels: Redwitz a. d. Rodau 320 (300)
IHK-Gremium Marktredwitz-Selb: Bad Alexandersbad 500 (400), Selb 360 (340), Tröstau 370 (350)

Bamberg weist bei der Grundsteuer B mit jeweils 535 Prozentpunkten die höchsten Hebesätze im Kammerbezirk aus. Hallstadt verzeichnet mit einem Hebesatz von 250 Prozentpunkten für die Grundsteuer B dagegen den niedrigsten Hebesatz.
Insgesamt stieg der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B im Kammerbezirk von zuletzt 360,9 Prozentpunkten auf 363,4 Prozentpunkte in diesem Jahr. Auch bei der Grundsteuer B ist damit über die letzten 12 Jahre ein deutlicher Trend nach oben erkennbar. Der durchschnittliche Hebesatz stieg in diesem Zeitraum von 334,0 Prozentpunkten auf 363,4 Prozentpunkte an. Das bedeutet ein Plus von insgesamt 29,4 Prozentpunkten.

Fazit

Wie bereits im Vorjahr konnten in 2022 zahlreiche Erhöhungen bei den Realsteuern festgestellt werden.
Dies ist aus Sicht der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken besonders bedenklich. Insbesondere durch die Auswirkungen von Corona-Pandemie, unterbrochenen Lieferketten und Gasknappheit, sehen viele unserer Mitgliedsunternehmen, neben – teils erheblichen – Gewinneinbußen, weitere Probleme auf sich zukommen. Durch hohe Realsteuerhebesätze fließt im Ergebnis zusätzliches Geld bei den Unternehmen ab. Steuererhöhungen für Unternehmen, gehen immer zu Lasten von Substanz und Liquidität und schlagen sich negativ auf die Investitionen durch. Für die Unternehmen werden so die Voraussetzungen erschwert, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen und zu erhalten. Zudem verringern höhere Steuerbelastungen die Krisenresistenz vor allem der mittelständischen Betriebe im Kammerbezirk. Eine steuerliche Minderbelastung trägt dagegen zur Unternehmenskonsolidierung bei, schafft Raum für Investitionen und hat eine konjunktursteigernde Wirkung und würde somit gerade in der aktuellen Krisenzeit positive Signale setzen.
Aus Sicht der oberfränkischen Wirtschaft wäre es daher wünschenswert, dass die Gemeinden für die oberfränkischen Betriebe eine attraktive Abgaben- und Steuerpolitik verfolgen, um den Wirtschaftsstandort Oberfranken weiterhin zukunftsfähig zu gestalten. Dazu gehört auch, auf kommunaler Ebene die Realsteuern entgegen dem Trend der letzten Jahre nicht weiter zu erhöhen.

Stand der Grundsteuerreform: Grundsteuererklärungen in 2022

Die neuen Berechnungsgrundlagen für die neue bayerische Grundsteuer sollen bis 2025 ermittelt werden. Dafür müssen alle Grundstückseigentümer zwischen 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Ab 2025 soll die Grundsteuer dann nach dem neuen Recht erhoben werden. Deshalb gilt: Bis 2024 berechnet sich die Grundsteuer noch nach den Einheitswerten, ab 2025 gelten die neuen Berechnungsgrundlagen.
Aus Sicht der Industrie- uns Handelskammer für Oberfranken Bayreuth ist es zu begrüßen, dass im Vergleich zum Bundesmodell ein wertunabhängiges und bürokratieärmeres Flächenmodel eingeführt wird. Die bayerische Grundsteuerreform darf aus unserer Sicht jedoch im Ergebnis nicht zu weiteren Mehrbelastungen bei unseren Mitgliedunternehmen führen, insbesondere muss Aufwandsneutralität gewährleistet sein.
Andreas Wandner
Steuern, Finanzen, Handelsregister