Lang-LKW
Seit dem 1. Januar 2017 können Lang-Lkw mit einer Länge von bis zu 25,25 m und einem Gewicht von bis zu 40 Tonnen (bzw. 44 Tonnen im Kombinierten Verkehr) im streckenbezogenen Dauerbetrieb auf Basis des bestehenden Positivnetzes fahren. Dies bedeutet, dass Lang-Lkw nur auf den in einer Positivliste aufgeführten Strecken fahren dürfen. Die Bundesländer und die Autobahn GmbH des Bundes prüfen dazu kontinuierlich Streckenwünsche interessierter Unternehmen auf Eignung und melden diese an den Bund. Das Streckennetz wird auf dieser Grundlage regelmäßig vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) aktualisiert. Dies erfolgt im Rahmen einer Änderungsverordnung.
Sofern der Einsatz von Lang-Lkw bis zu 25,25 m erwogen wird, ist zuerst durch das Transportunternehmen zu prüfen, ob die Routen, die mit einem Lang-Lkw befahren werden sollen, auch Bestandteil des mit der jeweils aktuell geltenden Änderungsverordnung veröffentlichten Positivnetzes sind. Dies betrifft insbesondere auch die Strecken von den Autobahnanschlussstellen zu den Verladepunkten.
Sofern die Routen nicht vollständig enthalten sind, besteht jedoch die Möglichkeit, eine Aufnahme der zu befahrenden Strecken in das Positivnetz bei den betroffenen Landesministerien zu erbitten, in deren Zuständigkeitsbereich sich die jeweiligen Routen befinden. Die Landesministerien prüfen dann, ob die Strecke für den Einsatz mit Lang-Lkw geeignet ist und leiten gegebenenfalls Strecken zur Aufnahme in das Positivnetz an das BMDV weiter. Eine Aufnahme in das Positivnetz kann allerdings erst im Zuge einer durch das BMDV periodisch vorzunehmenden Novellierung der "Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge" (LKWÜberlStVAusnV) mittels einer Änderungsverordnung erfolgen.