Elektrische Feststellbremsen werden schrittweise Pflicht
Ab 2024 wird schrittweise beim Lkw die automatisch aktivierte Feststellbremse Pflicht.
Durch eine Änderung der europäischen Zulassungsvorschriften wird ab 2024 schrittweise die automatisch aktivierte Feststellbremse Pflicht. Mit der Änderung der Verordnung ECE R 13 habe die Europäische Wirtschaftskommission (ECE) den Weg zu mehr Sicherheit beim Betrieb von Nutzfahrzeugen freigemacht.
Die ECE hatte am 21. September 2021 einen Vorschlag Deutschlands angenommen, der die Einführung einer automatisch aktivierten Feststellbremse zum Ziel hat. Einführungstermine sind September 2024 für neue Typen und September 2026 für Neufahrzeuge.
Die neuen Vorschriften gelten für Fahrzeuge mit elektrischer Feststellbremsanlage. Die Feststellbremse soll künftig automatisch aktiviert werden, wenn das Fahrzeug steht und die Zündung ausgeschaltet oder der Fahrerplatz verlassen wird. Dass der Fahrerplatz verlassen wird, kann die Fahrzeugelektronik beispielsweise durch das Öffnen der Fahrertür oder des Sicherheitsgurtes erkennen.