Neufassung der GGVSEB
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat im BGBl. 2023 I Nr. 227 vom 28. August 2023 die Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) bekannt gemacht.
Grund ist der Artikel 5 der “Vierzehnten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen” vom 28. Juni 2023 zur Bekanntmachung des Wortlauts der seit 5. Juli 2023 geltenden Fassung der GGVSEB. Damit liegt wieder eine geschlossene und offiziell verkündete Fassung der GGVSEB vor.
Der kostelose Download kann unter https://www.recht.bund.de/de/home/home_node.html vorgenommen werden.