#BesserImBlick: Förderung von Abbiegeassistenzsystemen - Förderperiode 2023

Das Förderprogramm "Abbiegeassistent" unterstützt finanziell die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen. Hierdurch sollen schwere Unfälle mit Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrenden vermieden werden.
Die Förderrichtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen hat das Ziel:
- deutliche Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit,
- signifikante Verringerung der Unfälle mit schwächeren Verkehrsteilnehmern wie Radfahrende und Fußgängerinnen und -fußgänger durch rechts abbiegende Lastkraftwagen oder Busse,
- stärkere Wahrnehmung des Rad- und Fußverkehrs als mögliche Alternative zum motorisierten Verkehr.
Der Bund gewährt nach Maßgabe der Richtlinie “AAS” (Abbiegeassistenzsysteme) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung Zuwendungen für die Ausrüstung von Abbiegeassistenzsystemen in förderfähigen Kraftfahrzeugen.
Förderfähige Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie sind Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz. Sie müssen im Inland für gewerbliche, freiberufliche, gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Tätigkeiten angeschafft und betrieben werden.
Das Förderprogramm tritt dann außer Kraft, wenn eine nationale oder europäische Rechtsverordnung den Einbau von Abbiegeassistenzsystemen zwingend vorschreibt, spätestens jedoch am 31. Dezember 2024.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme ausschließlich in elektronischer Form mit allen erforderlichen Unterlagen beim BALM-Antragsportal einzureichen.
Die konkreten Regelungen entnehmen Sie bitte der Richtlinie “AAS” bzw. den weiteren Ausführungen zum Förderprogramm auf der Homepage des Bundesamtes.