BAFA fördert Elektro-Lastenräder
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bietet ein Förderprogramm des Umweltministeriums für gewerblich genutzte Elektro-Lastenräder an. Gewerblich genutzte E-Lastenräder, die für den Gütertransport ausgelegt sind, werden mit 25 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens 3.500 Euro, gefördert.
Förderfähig ist laut Fördermittelgeber die Anschaffung (Kauf) von Lastenfahrrädern mit elektrischer Antriebsunterstützung (Lastenpedelecs) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.
Gefördert werden E-Lastenfahrräder, die aufgrund ihrer Bauart und Konstruktion folgende Anforderungen erfüllen. Sie müssen:
• Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind
• mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad
• ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg aufweisen.
• Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind
• mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad
• ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg aufweisen.
Sie müssen darüber hinaus serienmäßig hergestellt und fabrikneu sein. Die Nenndauerleistung der elektrischen Antriebsunterstützung darf höchstens 250 W aufweisen, muss fortschreitend verringert und beim Erreichen von 25 km/h (oder früher) sowie beim Aussetzen des Tretens in die Pedale unterbrochen werden.
S-Lastenpedelecs (S steht für Speed), die mit Tretunterstützung bis zu 45 km/h erreichen und E-Bikes mit einem rein elektrischen Antrieb, welcher auf über 6 km/h beschleunigt, sind nicht förderfähig.
Technische Voraussetzung ist u.a. eine Mindestnutzlast von 120 kg. Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe. Die Förderung ist vor dem Kauf zu beantragen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle