Raumordnung und Planung

Landesplanung

Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)

Seit über 30 Jahren ist das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) Grundlage und Richtschnur für die räumliche Entwicklung des Freistaats. Im LEP sind die für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns wichtigen Grundsätze und Ziele festgelegt.
Das Landesentwicklungsprogramm wurde 1976 erstmals aufgestellt und bis 2013 insgesamt sechsmal fortgeschrieben. Das LEP enthält nun weniger Plan- und Zielvorgaben. Die neuen verbindlichen Leitlinien sind an Städte und Gemeinden gerichtet, die jetzt mehr Entscheidungsbefugnisse erhalten.
Zu den Aufgaben des LEP zählen:
  • die Grundzüge der räumlichen Entwicklung und Ordnung festzulegen,
  • den Abbau vorhandener Disparitäten im Land und die Entstehung neuer Disparitäten zu vermeiden,
  • alle raumbedeutsamen Fachplanungen zu koordinieren,
  • Vorgaben zur räumlichen Entwicklung für die Regionalplanung zu geben.
Zu den klassischen Instrumenten der Landesentwicklung zählen, neben dem LEP, die Regionalpläne für die 18 Regionen in Bayern sowie die Raumordnungsverfahren. Diese Verfahren prüfen Projektvorhaben, die über die Standortgemeinde hinaus gehen und damit überörtlich von Bedeutung sind (z.B. Straßen, Flughäfen).
Weitere Instrumente der Landesentwicklung sind das Regionalmanagement zum Aufbau regionaler Netzwerke sowie das Regionalmarketing zur Vermittlung von Standortvorteilen.
Die Industrie- und Handelskammern begleiten die Aufstellung dieser Programme und Pläne und setzen sich für wirtschaftsfreundliche Regelungen ein.