ONLINE: Die Praxis der Exportkontrolle - Grundlagen und Prüfschritte für eine erfolgreiche Ausfuhr
Veranstaltungsdetails
Seminarinhalte:
- Aufbau des Exportkontrollrechts (Struktur und Systematik)
- Umgang mit den Güterlisten und den bestehenden Hilfsmitteln zur Einordnung der Waren
- Ausfuhrkontrolle bei nicht-gelisteten Gütern
- Ausfuhren und Verbringungen mittels elektronischer Medien
- Länderembargos und Finanzsanktionen der EU gegen gelistete Empfänger
- Hinweise zur Organisation der innerbetrieblichen Exportkontrolle
- Tipps für die Bearbeitung des Ausfuhrgenehmigungsantrages
- Hinweise zu den straf- und bußgeldrechtlichen Vorschriften sowie zur Haftung bei Verstößen
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Exportkontrollbeauftragte sowie die für Exportkontrolle zuständigen Mitarbeiter aus den Bereichen Zoll / Export, Einkauf und Vertrieb
Exportkontrolle bedeutet zu prüfen, was an wen sowie wohin und wofür geliefert wird. Die Veranstaltung vermittelt die notwendigen Kenntnisse und Regelungen der Exportvorschriften und gibt Tipps zur innerbetrieblichen Umsetzung der Exportkontrolle. Genehmigungspflichtige Dual-use-Güter und Rüstungsgüter sind in Anlage I der Dual-use- Verordnung, der Ausfuhrliste bzw. in den Anhängen zu den Finanzsanktionen zu finden. Anhand von Beispielen werden die umfangreichen Listen und allgemeinen Vorbemerkungen sowie Hilfsmittel zur Güterklassifizierung erläutert. Auf die Erfassung von Ersatzteilen und die bestehenden Erleichterungen bei einer Ausfuhrgenehmigungspflicht wird ebenfalls eingegangen. Daneben besteht aber auch eine Genehmigungspflicht für nicht-gelistete Güter aufgrund ihres Verwendungszwecks sowie möglicher Beschränkungen des Technologietransfers in Form von Zeichnungen, Datensätzen mittels elektronischer Medien oder Dienstleistungen. Beschränkungen bestehen zudem für die Lieferung von Waren an Embargoländer. Für gelistete Empfänger gelten Lieferverbote. Dies fordert die Identifizierung von Empfängern, Händlern und Kunden sowie deren Sperrung. Abgerundet wird der Vortrag durch einen Blick auf die Organisation der Exportkontrolle, um straf- und bußgeldrechtliche Sanktionen zu verhindern.