„27 Prozent von uns – #KeineWirtschaftOhneWir" ist der Titel der DIHK-Kampagne, die mit einer Logo-Kürzung um 27 Prozent deutlich macht, dass diese 27 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland einen Migrationshintergrund haben. Jeder kann mitmachen.
Nr. 12626

Vertriebsverträge - Gestaltungsspielräume nutzen

Veranstaltungsdetails

Seminarinhalte:

 

 

  • Allgemeines: Reicht ein mündlicher Vertrag?
  • Definition der Vertragsprodukte und des Vertragsgebiets
  • Umfang der Vertretung: Hinweise zur Alleinvertretung und Kundenschutz
  • Pflichten des Handelsvertreters/Vertragshändlers: Information, Werbung (Verteilung der Kosten), Wettbewerbsverbot, Geheimhaltung, Schulungen
  • Pflichten des Unternehmers: Weitergabe von Material: in welcher Sprache?
  • Provision: Bezirks- oder Vermittlungsprovision, Provisionshöhe, gesonderte Provisionen, Bemessungsgrundlage, Fälligkeit und Abrechnung, Überschneidungen
  • Bedingungen für Käufe und Weiterverkäufe beim Vertragshändler
  • Laufzeit des Vertrages: Beginn – Kündigung – Vorvertrag oder Probezeit? Festlegung fristloser Kündigungsgründe
  • Ausgleichsanspruch: Wann kann er ausgeschlossen werden? Voraussetzungen und Berechnung. Gibt es einen Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers?
  • Abwicklung des Vertrages nach Kündigung
  • Anwendbares Recht, Gerichtsstand oder Schiedsgericht?

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 22.10.2024
    09:00 bis ca. 16:00 Uhr

Weitere Informationen

Zielgruppe

Unternehmer, Kaufmännische Leiter, Vertriebsleiter, Exportleiter, Mitarbeiter in Vertrieb

Zielsetzung

Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträge werden meist vom Vertrieb formuliert. Sie sind auf Dauer angelegt. Schlechte Formulierungen können hohe Kosten verursachen. Entsprechend sorgfältig müssen sie erarbeitet und später durchgeführt werden. Die Teilnehmer erarbeiten, worauf man bei der Gestaltung und bei der Abwicklung von solchen Verträgen achten muss. Vor allem erhalten die Teilnehmer umfangreiche Formulierungshilfen in deutscher und englischer Sprache.