„27 Prozent von uns – #KeineWirtschaftOhneWir" ist der Titel der DIHK-Kampagne, die mit einer Logo-Kürzung um 27 Prozent deutlich macht, dass diese 27 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland einen Migrationshintergrund haben. Jeder kann mitmachen.
Nr. 12622

Das US-(Re-)Exportrecht und das neue chinesische Exportkontrollgesetz

Veranstaltungsdetails

Seminarinhalte:

 

  • Überblick über die Systematik des amerikanischen und chinesischen (Re-) Exportrechts
  • Welche Güter und Tätigkeiten sind von den Vorschriften umfasst
  • Wer unterliegt den jeweiligen Bestimmungen?
  • Umgang mit der US-Commerce Control List und der chinesischen Güterliste
  • Allgemeine Ausfuhrgenehmigungen (License Exceptions) der USA
  • Embargos und Gegenmaßnahmen
  • Innerbetriebliche Umsetzung der
    (Re-)Exportvorschriften
  • Mögliche Strafen bei Verstößen für juristische und natürliche Personen

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 22.07.2024
    09:00 bis ca. 16:00 Uhr

Weitere Informationen

Zielgruppe

Führungskräfte und Mitarbeiter in den Bereichen Zoll / Versand, Vertrieb und Einkauf

Zielsetzung

Das US- (Re-)Exportrecht beansprucht für sich weltweite Gültigkeit und gilt auch für nicht-amerikanische Firmen. Gleiches gilt für das neue chinesische Exportkontrollrecht.

 

Falls Sie Waren aus den USA oder China beziehen, unterliegen diese grundsätzlich dem jeweiligen (Re-)Exportrecht. Daher sind vor einem Kauf- / Weiterverkauf die jeweiligen Exportvorschriften zwingend zu prüfen. Gleiches gilt für Güter, die Transit durch die USA geliefert werden. Sollten amerikanische Güter (oder Software) außerhalb der USA in ein Produkt (z.B. Maschine) eingebaut werden, kann das Endprodukt ebenfalls dem US-Exportrecht unterliegen. Das Seminar zeigt die zu beachtenden amerikanischen und chinesischen Exportvorschriften auf und stellt deren Umsetzung in der innerbetrieblichen Praxis dar. Der Aufbau der amerikanischen Ausfuhrliste (Commerce Control List) mit ihren Listenpositionen und der chinesischen Güterliste ist ebenso Thema wie die Berechnung der De-minimis-Kalkulation beim Einbau von US-Komponenten in ein deutsches Produkt.