„27 Prozent von uns – #KeineWirtschaftOhneWir" ist der Titel der DIHK-Kampagne, die mit einer Logo-Kürzung um 27 Prozent deutlich macht, dass diese 27 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland einen Migrationshintergrund haben. Jeder kann mitmachen.
Nr. 12455

ONLINE: Stolperfalle Geringfügige Beschäftigung

Veranstaltungsdetails

Seminarinhalte:

Der Gesetzgeber hat die Vergütungsobergrenze bei Aushilfstätigkeiten in 2013 letztmals angepasst und eine prinzipielle Rentenversicherungspflicht eingeführt. Zudem hat der 2015 eingeführte Mindestlohn im Bezug auf Entlohnung und Aufzeichnungspflichten immense Praxisauswirkungen auf alle Unternehmen. Seit 1.7.2019 ist der ausgeweitete Übergangsbereich bis 1.300 Euro beim Midi-Job umzusetzen. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben mit den neuen Geringfügigkeits-Richtlinien 2021 sowie den Neuregelungen zum Werkstudentenprivileg erneut detailliert agiert. Diese haben in der Abrechnungspraxis viele neue Änderungen aufgetan. Bei Betriebsprüfungen (insbesondere bei der Zoll- und Lohnsteueraußenprüfung) erhöht sich das Augenmerk der Prüfer, sobald der Bereich der Aushilfstätigkeiten ansteht. Der Handlungsbedarf auf den verschiedensten Ebenen im Personalbüro ist noch größer geworden.

 

  • Grundlagen und Neuregelungen für geringfügig Beschäftigte bis 520 EUR monatlich
  • Alle steuerrechtlichen und sv-rechtlichen Rahmenbedingungen
  • RV-Pflicht seit 2013 - Vorgaben zur Befreiung
  • Aufzeichnungspflichten der Arbeitszeit / Zusammenrechnung mit einer Hauptbeschäftigung
  • Neue Geringfügigkeitsrichtlinien
  • Grundlagen und Neuregelungen für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse
  • Grundlagen und Neuregelungen für die Gleitzone, unterschiedliche Sozialversicherungs-Beitragslast für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Folgen bei ArbN-Verzicht auf die Gleitzonenregelung
  • Meldeverfahren sowie Anmeldung / Abmeldung und Abführung der SV-Beiträge
  • Arbeitsrechtliche Grundlagen (u.a. COVID-Übergangsregelungen, Minijob + Kurzarbeit sowie Minijob und Rente mit den neuen Gesetzen: Flexirentengesetz und Betriebsrentenstärkungsgesetz + Minijobs in Privathaushalten)

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 16.05.2024
    09:00 bis ca. 17:00 Uhr
  • 27.09.2024
    09:00 bis ca. 17:00 Uhr

Weitere Informationen

Zielgruppe

Personalleiter, Personalsachbearbeiter, Mitarbeiter der Lohn- und Gehaltsabrechnung, Unternehmer und Berater

Zielsetzung

Dieses Seminar befähigt Sie für die Abrechnung geringfügiger und kurzfristiger Beschäftigungsverhältnisse und der Gleitzone. Es zeigt Ihnen die Stolpersteine in der täglichen Praxis im Lohnsteuerrecht, bei der Sozialversicherung und im Arbeitsrecht. Sie erhalten eine Reihe von Gestaltungsempfehlungen und Anwendungsbeispielen. Checklisten und Arbeitshilfen, die in die Seminarunterlagen eingearbeitet sind, erleichtern Ihnen die tägliche Arbeit sowie die Vorbereitung auf eine Lohnsteueraußenprüfung / Prüfung durch die Rentenversicherung.