ONLINE: Stolperfalle Geringfügige Beschäftigung
Veranstaltungsdetails
Seminarinhalte:
Der Gesetzgeber hat die Vergütungsobergrenze bei Aushilfstätigkeiten in 2013 letztmals angepasst und eine prinzipielle Rentenversicherungspflicht eingeführt. Zudem hat der 2015 eingeführte Mindestlohn im Bezug auf Entlohnung und Aufzeichnungspflichten immense Praxisauswirkungen auf alle Unternehmen. Seit 1.7.2019 ist der ausgeweitete Übergangsbereich bis 1.300 Euro beim Midi-Job umzusetzen. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben mit den neuen Geringfügigkeits-Richtlinien 2021 sowie den Neuregelungen zum Werkstudentenprivileg erneut detailliert agiert. Diese haben in der Abrechnungspraxis viele neue Änderungen aufgetan. Bei Betriebsprüfungen (insbesondere bei der Zoll- und Lohnsteueraußenprüfung) erhöht sich das Augenmerk der Prüfer, sobald der Bereich der Aushilfstätigkeiten ansteht. Der Handlungsbedarf auf den verschiedensten Ebenen im Personalbüro ist noch größer geworden.
- Grundlagen und Neuregelungen für geringfügig Beschäftigte bis 520 EUR monatlich
- Alle steuerrechtlichen und sv-rechtlichen Rahmenbedingungen
- RV-Pflicht seit 2013 - Vorgaben zur Befreiung
- Aufzeichnungspflichten der Arbeitszeit / Zusammenrechnung mit einer Hauptbeschäftigung
- Neue Geringfügigkeitsrichtlinien
- Grundlagen und Neuregelungen für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse
- Grundlagen und Neuregelungen für die Gleitzone, unterschiedliche Sozialversicherungs-Beitragslast für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Folgen bei ArbN-Verzicht auf die Gleitzonenregelung
- Meldeverfahren sowie Anmeldung / Abmeldung und Abführung der SV-Beiträge
- Arbeitsrechtliche Grundlagen (u.a. COVID-Übergangsregelungen, Minijob + Kurzarbeit sowie Minijob und Rente mit den neuen Gesetzen: Flexirentengesetz und Betriebsrentenstärkungsgesetz + Minijobs in Privathaushalten)