„27 Prozent von uns – #KeineWirtschaftOhneWir" ist der Titel der DIHK-Kampagne, die mit einer Logo-Kürzung um 27 Prozent deutlich macht, dass diese 27 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland einen Migrationshintergrund haben. Jeder kann mitmachen.
Nr. 12433

Hinweisgeberschutzgesetz - Einrichtung einer Meldestelle nach dem HinSchG (Whistleblower-Richtlinie)

Veranstaltungsdetails

Seminarinhalte:

 

  • Einführung in die bisherige Rechtsprechung
  • Rechtsgrundlagen und Ziele von Hinweisgebersystemen
  • Meldeverfahren und Arte der Meldung
  • Konkretes Vorgehen
  • Datenschutzrechtliche Aspekte

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 17.10.2024
    09:00 bis ca. 16:00 Uhr
  • 12.12.2024
    09:00 bis ca. 16:00 Uhr

Weitere Informationen

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte, Datenschutzbeauftragte, Compliance-Beauftragte, Whistleblower-Beauftragte

Zielsetzung

Die EU-Whistleblower-Richtlinie wurde in nationales Recht umgesetzt, um den Schutz von Hinweisgebern zu verbessern. Damit kommen aber auch neue Anforderungen an die Compliance auf viele Unternehmen zu. Beschäftigt Ihr Unternehmen mehr als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Dann ist es an der Zeit, proaktive Maßnahmen zu ergreifen. Ein Hinweisgebersystem ermöglicht es den Mitarbeitenden, mögliche Missstände zu melden, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen.

 

Dieses Seminar vermittelt, wie man ein Hinweisgebersystem einführt, das nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch Nutzen und Vertrauen für das Unternehmen und die Mitarbeitenden schafft. Wir führen Sie durch praxisnahe Beispiele und bewährte Strategien, um Sie optimal auf die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes vorzubereiten.