„27 Prozent von uns – #KeineWirtschaftOhneWir" ist der Titel der DIHK-Kampagne, die mit einer Logo-Kürzung um 27 Prozent deutlich macht, dass diese 27 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland einen Migrationshintergrund haben. Jeder kann mitmachen.
Nr. 12431

Das aktuelle Reisekosten- und Bewirtungsrecht

Veranstaltungsdetails

Seminarinhalte:

Im Jahre 2014 wurde das Reisekostenrecht komplett reformiert. Die Finanzverwaltung hat dazu ein äußerst umfangreiches Schreiben zur Detailregelung (Nachbesserungen von 2015 bis heute) veröffentlicht. Alle relevanten Bereiche des Reisekostenrechts sind nun auch von den Änderungen und Nachbesserungen betroffen.

 

  • Hinweise zur Reisekostenreform - LStR - BFH-Urteile - Aktuelle BMF-Schreiben und OFD-Verfügungen
  • Reisekostenreform: Alle Infos zu den Details sowie zu den Nachbesserungen von 2015 bis heute
  • Grundlagen zur Auswärtstätigkeit im Inland und Ausland
  • Verpflegungsmehraufwand - Systematik im Inland und Ausland
  • Hinweise zu neuen Inlands- und Auslandspauschalen 2024 + 2025
  • Informationen zu neuen Auslandspauschalen 2024, Fahrtkosten und Übernachtungskosten (pauschal oder belegt)
  • Reisenebenkosten / Formvorschriften Bewirtungsbelege
  • Hinweise zum Umgang mit doppelter Haushaltsführung, Bahncard und Dienstwagen
  • Neue Sachbezugswerte 2024
  • Elektronische Bescheinigungspflicht bzgl. Reisekosten
  • Umsatzsteuer / Vorsteuer bei Reisekosten

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 27.02.2024
    09:00 bis ca. 16:00 Uhr
  • 11.10.2024
    09:00 bis ca. 16:00 Uhr

Weitere Informationen

Zielgruppe

Mitarbeiter in Personal-, Lohnbüros und Reisekostenabrechnungsstellen, Buchhaltung sowie Unternehmer, Führungskräfte, Selbständige und Berater

Zielsetzung

In diesem Seminar geht es um die Einführung in die Grundlagen der Reisekostenabrechnung unter spezieller Berücksichtigung der Reisekostenreform 2014, Lohnsteuerrichtlinien, aktueller BFH-Urteile sowie aktueller BMF-Schreiben (2015 bis heute). Die Teilnehmer lernen anhand von praktischen Fallbeispielen die Systematik der Reisekosten in der Abrechnungspraxis zu verankern, um die bestehenden und neue Regelungen auch umsatzsteuerrechtlich ohne Nachteil für ihr Unternehmen umzusetzen.