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Mitgliedschaft
Die rechtlichen Grundlagen der IHK-Zugehörigkeit
Die gesetzliche Kammerzugehörigkeit eröffnet ihren Mitgliedern die Chance zur Beteiligung und Mitwirkung an staatlichen Entscheidungsprozessen. Zugleich hat sie eine freiheitssichernde Funktion. Die unternehmerische Handlungsfreiheit wird durch die Pflichtmitgliedschaft nicht eingeschränkt. Denn dort, wo im Sinne des Allgemeininteresses ein gesetzlicher Zwang notwendig ist, wird gleichzeitig auf eine staatliche Verwaltung verzichtet. An deren Stelle tritt die Mitwirkung der Betroffenen, zum Beispiel durch aktive Beteiligung an der Vollversammlungswahl.
Die Pflichtzugehörigkeit zur Industrie- und Handelskammer (IHK) dient der Unabhängigkeit der IHK, indem sie deren Finanzgrundlage sichert. Nur so ist eine repräsentative Vertretung aller Gewerbetreibenden im IHK-Bezirk möglich. Den Industrie- und Handelskammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts gehören alle Gewerbetreibenden kraft Gesetzes an (Paragraf 2 IHK-Gesetz). Danach ist kammerzugehörig, wer einen Betrieb führt, der zur Gewerbesteuer veranlagt ist und der seine gewerbliche Niederlassung im Bezirk der IHK Aschaffenburg hat. Paragraf 3 des IHK-Gesetzes in Verbindung mit der Beitragsordnung der IHK Aschaffenburg ermächtigt die Kammer zur Erhebung von Beiträgen, über deren Höhe jährlich die Vollversammlung beschließt. Die Beitragssätze sind in den jeweiligen Wirtschaftssatzungen der IHK Aschaffenburg ausgewiesen und im IHK-Mitteilungsblatt „Wirtschaft am Bayerischen Untermain“ veröffentlicht.
Die Rechtsprechung hat bestätigt, dass die gesetzliche IHK-Zugehörigkeit mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7.12.2001). Der Beschluss ist unanfechtbar. Insbesondere erläutert das Gericht, dass kein Verstoß gegen die Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG) vorliegt, weil der Schutzbereich dieser Norm schon nicht berührt ist. Es bestätigt die Ansicht des Gesetzgebers, dass die Erfüllung von Wirtschaftverwaltungsaufgaben durch die Kammern sachnäher und freiheitssichernder ist als die entsprechende Erledigung durch staatliche Behörden. Daneben ist die Interessenvertretung durch private Verbände – wie Fachverbände sie wahrnehmen - nicht im gleichen Maße am Gesamtinteresse und Gemeinwohl orientiert. Eine Aufteilung der Aufgaben auf private Verbände und Behörden würde die vom Gesetzgeber mit einer Selbstverwaltungsorganisation verfolgten Ziele verfehlen.
Die praktische Bedeutung der Pflichtzugehörigkeit
Warum gibt es die gesetzliche Zugehörigkeit zur Industrie- und Handelskammer (IHK)? Der Gesetzgeber hat sich für die Pflichtzugehörigkeit entschieden, damit die IHK das Gesamtinteresse aller Gewerbetreibenden in ihrem Bezirk vertreten kann. Die IHK spricht nicht für Einzel-Interessen, sondern für alle, die ein Gewerbe betreiben. Die IHK als repräsentative Vertretung der Unternehmerschaft wird vom Staat gebraucht, von den Bürgermeistern und Landräten, vom Regierungspräsidenten, von der Landesregierung in München und der Bundesregierung in Berlin. Mit der IHK hat der Staat auf allen Ebenen im Bereich der Wirtschaft eine sachverständige und repräsentative Gesprächspartnerin, Beraterin und Gutachterin. Die IHK kennt die Wirtschaftslage und die Unternehmen in ihrem Bezirk. Sie sieht die Interessen langfristig und sucht für alle die gemeinsame und beste Lösung. Wäre der Beitritt zur IHK freiwillig, hinge die Zusammensetzung ihrer Mitgliedschaft vom Zufall ab. Da die IHK alle Gewerbetreibenden als finanziell unabhängige Institution vertritt, ist sie in Verwaltung und Politik angesehen. Durch das Fernbleiben ganzer Gruppen von Gewerbetreibenden wäre den Kammern der Einblick in deren Verhältnisse nicht mehr umfassend möglich. Dann wäre auch die umfassende Sachkunde und Objektivität der Kammern nicht mehr gewährleistet.
Die Aufgaben der IHK Aschaffenburg sind:
- die wirtschaftlichen Interessen im IHK-Bezirk und gegenüber Land und Bund wahrzunehmen,
- die vom Staat übertragenen Aufgaben zu erfüllen und
- Serviceleistungen für ihre Kammerzugehörigen zu erbringen.
Ohne die Pflichtzugehörigkeit zur IHK müsste der Staat diese Aufgaben durch eigene Ämter und Behörden selbst übernehmen. Wir sind sicher, dass wir die Erledigung der Aufgaben für die gesamte Wirtschaft flexibler, wirtschaftsnäher und kostengünstiger umsetzen.