IHK-Gremien
Haushaltsausschuss
Die IHK-Fachausschüsse haben eine beratende Funktion und unterstützen die Vollversammlung und das Präsidium. In den Fachausschüssen gestaltet die Unternehmerschaft die Zukunft der Wirtschaftsregion.
Der Haushaltsausschuss
Der von der IHK-Vollversammlung gewählte Haushaltsausschuss besteht aus acht Ausschussmitgliedern. Er tagt zweimal im Jahr.
Der Haushaltsausschuss dient zur Unterstützung des Präsidiums und der Vollversammlung in allen finanzwirtschaftlichen und haushaltsrechtlichen Fragen der IHK. Ihm obliegt insbesondere die eingehende und kritische Prüfung der jährlich von der Kammer aufzustellenden Wirtschaftssatzung, des Wirtschaftsplanes sowie der Gebührenordnung. Das Finanzstatut mit den zugehörigen Richtlinien regelt dabei die Aufstellung und den Vollzug des Wirtschaftsplans der IHK. Es ist – neben dem Handelsgesetzbuch – das maßgebliche Regelwerk für die Rechnungslegung. Die jährliche Finanzplanung folgt dabei den Grundsätzen zweckmäßiger sowie auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bedachter Haushaltsführung.
In der Wirtschaftssatzung werden die Grundbeiträge und der Umlagesatz, auf deren Basis die Mitgliedsbeiträge für das kommende Jahr erhoben werden, festgesetzt. Die Mitglieder des Haushaltsausschusses begleiten verschiedene Fragestellungen der Wirtschaftsplanung, der Wirtschaftsführung und der Finanzpolitik der IHK Aschaffenburg mit kritischen Anmerkungen und hoher Fachkompetenz. Er ist somit ein unverzichtbarer Ratgeber für das Präsidium und die Vollversammlung und bereitet deren Entscheidungen vor.
Die Teilnahme an den Gesprächen zum Jahresabschluss mit dem Prüfungsleiter der Rechnungsprüfungsstelle sowie die vorbereitende Durchführung des Entlastungsverfahrens fallen auch in den Zuständigkeitsbereich des Haushaltsausschusses. In der Vollversammlung zum Jahresende erläutert der Vorsitzende den Jahresabschluss und den Wirtschaftsplanentwurf. Nach der Verabschiedung durch die Vollversammlung ist es Aufgabe des Hauptamtes, den Wirtschaftsplan umzusetzen.