Letztes Treffen

Arbeitskreis Umweltschutz & Arbeitssicherheit

Wasserrecht

KLEINHEUBACH. Am 7. August informierten sich die Mitglieder des IHK-Arbeitskreises Umweltschutz & Arbeitssicherheit über das Wasserhaushaltsgesetz sowie die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Christoph Neuberger, von der Josera Erbacher Service GmbH & Co. KG, gab Einblicke zum Gewässerschutz aus der Perspektive des Unternehmens. Mit einigen Beispielen wurden die Anforderungen dargestellt und auch die dafür entwickelenten Lösungen präsentiert, beispielsweise die korrekte Lagerung von Fässern.
Im Anschluss stellte Herr Michael Keilbach, vom Landratsamt Miltenberg, die rechtlichen Grundlagen und Zuständigkeiten im Kontext des Wasserhaushaltsgesetzes vor. Vorrangig fanden Begriffsbestimmungen und allgemeine Fragestellungen Beachtung. Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erfordert eine Einteilung nach Wassergefährdungsklassen unter Berücksichtigung der exakten Volumina. Zusätzlich wird ein Sicherheitskonzept entworfen. Eines der wesentlichen Instrumente des Vorsorgeprinzips ist es, zu verhindern, dass wassergefährdende Stoffe aus Anlagen auslaufen und in den oberirdischen Gewässern und dem Grundwasser zu Verunreinigungen führen. Neben der Überwachung durch den Betreiber muss ein großer Teil der Anlagen vor Inbetriebnahme und regelmäßig wiederkehrend durch einen externen Sachverständigen geprüft werden. Wird bei diesen Prüfungen ein Mangel an der Anlage festgestellt, ist dieser unverzüglich zu beseitigen.