Letztes Treffen
Arbeitskreis Energieeffizienz
Zu Besuch in Amorbach bei der Odenwald Faserplatten GmbH
AMORBACH. Am 21. März informierten sich die Mitglieder des IHK-Arbeitskreises Energieeffizienz über das neue Energieeffizienzgesetz, welches im November 2023 in Kraft trat.
Das neue Energieeffizienzgesetz verpflichtet im Allgemeinen Behörden, energieintensive Unternehmen und Rechenzentren mehr Energie zu sparen. Der Fokus liegt dabei einerseits auf wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen, andererseits auf der Vermeidung bzw. Nutzung von Abwärme.
Im Wesentlichen unterscheidet das Gesetz Betriebe nach ihrem Gesamtenergieverbrauch, so Weiglein von der visalvis GmbH aus Aschaffenburg. Akuter Handlungsdruck besteht hier vor allem für Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch ab 7,5 GWh pro Jahr, die noch kein Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystem eingerichtet haben.
Neue Verpflichtungen kommen aber auch auf Firmen zu, die mehr als 2,5 GWh pro Jahr verbrauchen. Für diese Unternehmen sollte der erste Schritt darin bestehen, den Gesamtenergieverbrauch zu ermitteln, sofern er noch nicht bekannt ist. Zu den Verpflichtungen gehören beispielsweise die Vermeidung und Reduzierung von Abwärme sowie eine Meldung von Informationen innerbetrieblicher Abwärme an das BAFA.