Die öffentliche Bestellung
Die IHK Aschaffenburg ist für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen auf den Gebieten der Wirtschaft zuständig. Rechtsgrundlage für die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist § 36 der Gewerbeordnung.
Die Bedeutung der öffentlichen Bestellung
Die Voraussetzungen für eine Tätigkeit als Sachverständiger sind in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Jeder, der auf einem bestimmten Gebiet über besonderes Fachwissen verfügt und in der Lage ist, korrekte, auch für Laien nachvollziehbare Gutachten zu erstatten, kann deshalb als Sachverständiger tätig werden.
Öffentlich bestellte Sachverständige müssen in der Regel ihre besondere Sachkunde in einem anspruchsvollen Prüfungsverfahren unter Beweis stellen. Außerdem leisten sie einen Eid darauf, ihre Sachverständigentätigkeit unabhängig, weisungsfrei, persönlich und unparteiisch auszuführen. Öffentlich bestellte Sachverständige werden auf vielen Gebieten gesetzlich privilegiert. In Strafverfahren und von Gerichten sollen beispielsweise grundsätzlich öffentlich bestellte Sachverständige beauftragt werden.
Für die öffentliche Bestellung müssen einheitliche Voraussetzungen erfüllt werden. Diese sind in § 36 der Gewerbeordnung sowie in der IHK-Sachverständigenordnung geregelt.
Öffentliches Bedürfnis
Für eine öffentliche Bestellung von Sachverständigen auf dem betreffenden Sachgebiet muss ein so genanntes abstraktes öffentliches Bedürfnis gegeben sein. Dies bedeutet, dass Sachverständigenleistungen auf dem beantragten Sachgebiet in nicht nur unerheblichem Umfang nachgefragt werden.
Besondere Sachkunde
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind überdurchschnittliche Kenntnisse, Fähigkeiten und praktische Erfahrungen auf dem Sachgebiet erforderlich. Die ordnungsgemäße Ausübung des Berufs ist noch kein ausreichender Nachweis besonderer Sachkunde. Nähere Informationen ergeben sich aus den fachlichen Bestellungsvoraussetzungen, die für eine Reihe von besonders bedeutenden Sachgebieten formuliert wurden. Diese stehen zum Download auf der Internetseite des Instituts für Sachverständigenwesen (IfS) bereit.
Persönliche Eignung
Eine der Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung ist auch die persönliche Eignung des Sachverständigen. Hierzu gehören auch der Ruf und das Ansehen des Bewerbers in der Öffentlichkeit und bei der Berufsausübung. Schon geringe Bedenken hinsichtlich der persönlichen Eignung reichen aus, um die öffentliche Bestellung zu versagen, da der Schutz der Öffentlichkeit und das Vertrauen in öffentlich bestellte Sachverständige Vorrang vor den individuellen Interessen des Sachverständigen haben.
Antrag auf öffentliche Bestellung
Gerne lassen wir Ihnen alle relevanten Antragsunterlagen zukommen.