IHK-Webinar am Dienstag, 27. Februar 2024

Erste Schritte zum Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD

Die bayerischen IHKs laden ein zum nächsten Webinar am Dienstag, 27. Februar 2024, 11:00 - 12:30 Uhr in der Reihe "Novelle der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Was kommt mit der CSRD auf Unternehmen zu und wie bereite ich mich vor?".
Mit der neuen Europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) verpflichtet die Europäische Union zukünftig weitaus mehr Unternehmen als bislang zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen. Erste Unternehmen müssen bereits ab dem Geschäftsjahr 2024 nach den neuen Vorgaben berichten. Ab dem Geschäftsjahr 2025 sind alle großen Unternehmen zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet.
In dem Webinar "Erste Schritte zum Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD: Auf Bestehendem aufbauen - wesentliche Themen identifizieren" am 27. Februar 2024 von 11:00 bis 12:30 Uhr zeigt Thomas Nienhaus von Arqum auf, inwiefern ein Umweltmanagementsystem Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Anforderung der CSRD unterstützt und wie sich die Umwelterklärung im Nachhaltigkeitsbericht integrieren lässt. Anschließend berichtet Laura Strobl von den Stadtwerken München, wie ihr Unternehmen die doppelte Wesentlichkeitsanalyse umgesetzt und somit die Inhalte für den Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD definiert hat.
Agenda:
  • Auf Bestehendem aufbauen – Synergien nutzen: Von der Umwelterklärung zum Nachhaltigkeitsbericht (Thomas Nienhaus, Arqum GmbH)
  • Berichtsinhalte definieren – Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse richtig umsetzen (Laura Strobl, Stadtwerke München GmbH)
  • Q&A Session – Fragen & Antworten
Moderation: Dr. Henrike Purtik, BIHK e.V.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Teilnahme die Hinweise zum Datenschutz des BIHK e.V. für Teilnehmende von Webinaren:
https://www.bihk.de/informationspflichten-zum-datenschutz-nach-dsgvo/informationspflichten-webinare.html