Wissenswertes rund um den Urlaub
Nach den Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Dies gilt auch für Minijobber und Teilzeitbeschäftigte. Daneben können in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen abweichende Urlaubsregelungen enthalten sein.
Mit Ausnahme des Mindesturlaubsanspruches sind für den Arbeitnehmer nachteilige Abweichungen von den gesetzlichen Regelungen nur durch Tarifverträge möglich. In einigen Branchen (z. B. im Baugewerbe) gibt es so genannte allgemeinverbindliche Tarifverträge. Diese gelten auch für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die keiner Gewerkschaft bzw. keinem Arbeitgeberverband angehören.
Gesetzliche Sonderregelungen gelten z. B. für Jugendliche, Mütter und schwerbehinderte Mitarbeiter.