Recht und Steuern
OLG Düsseldorf: Keine Haftung eines Hoteliers für Fotos von der Fototapete
Nach einem aktuellen Urteil des OLG Düsseldorf vom 8. Februar 2024 sind Fotos von einer Fototapete und deren Veröffentlichung auf der Webseite des Hoteliers im Internet rechtmäßig.
Die Abmahnung dagegen war unberechtigt, und die Klage des Fotografen (bzw. eines kanadischen Unternehmens, das die Rechte des Fotografen geltend machte) blieb erfolglos.
Das Gericht stellte fest, dass es heutzutage dazu gehört, dass von Räumen Fotos im Internet veröffentlicht werden, und dass eine Fototapete derartige Raumfotos nicht unzulässig machen können. Eine Fototapete werde unverkäuflich, wenn die damit tapezierten Räume nicht fotografiert und diese Fotos nicht veröffentlicht werden dürften.
Schließlich sei das klagende kanadische Unternehmen auch nach Treu und Glauben daran gehindert, die Ansprüche geltend zu machen. Wer Bilder für die Herstellung und den Vertrieb von Fototapeten nutze und diese in Verkehr bringe, schaffe einen Vertrauenstatbestand bei den Käuferinnen und Käufern. Die dürften vernünftigerweise davon ausgehen, dass sie die Tapeten nicht nur anbringen, sondern auch Bilder von den Räumlichkeiten machen und veröffentlichen dürfen, "weil dieses Vorgehen im Digitalzeitalter üblich ist", so das OLG Düsseldorf.
Wer das verhindern wolle, müsste eben einen Hinweis auf eine eingeschränkte Nutzung aufnehmen oder eine gesonderte Lizenz vereinbaren. Da beides nicht geschehen war, setze das klagende Unternehmen sich zu diesem geschaffenen Vertrauenstatbestand mit der späteren Abmahnung und Geltendmachung von Ansprüchen in Widerspruch (venire contra factum proprium).
Mit der Treu-und-Glauben-Argumentation schließt das OLG Düsseldorf sich einem früheren Urteil aus Stuttgart an. Die Richterinnen und Richter haben die Revision gegen ihr Urteil zugelassen.