Zoll
EORI-Nummer: Registrierung beim Zoll erforderlich
1. Was ist EORI?
EORI (Economic Operators' Registration and Identification System) ist ein EU (Europäische Union)-weites System zur eindeutigen Registrierung und Identifizierung von Unternehmen und Privatpersonen gegenüber der Zollverwaltung. Diese erfolgt mithilfe einer individuell zugeteilten EORI-Nummer, die EU-weit gültig und einmalig ist.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite vom Zoll.
2. Wer braucht eine EORI-Nummer?
Unternehmen und Privatpersonen, die Ausfuhren oder Einfuhren beim Zoll anmelden, benötigen eine EORI-Nummer. Auch für die Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine EORI-Nummer erforderlich. Die Pflicht zur Angabe der EORI-Nummer besteht bereits ab dem ersten Export- oder Importvorgang. Unternehmen, die noch keine EORI-Nummer haben, können den Antrag auf Registrierung und Erteilung während der Abwicklung ihres ersten Vorgangs stellen. Sowohl das elektronische Zollsystem ATLAS Ausfuhr als auch die Internetzollanmeldung Plus (IAA Plus) funktionieren nur mit gültiger EORI-Nummer.
Entsprechend den EU-rechtlichen Vorschriften dürfen nur natürliche und juristische Personen, sowie rechtsfähige Personenvereinigungen eine EORI-Nummer erhalten. Nicht rechtsfähige Unternehmenseinheiten (Zweigniederlassungen, Betriebsstätten) werden in Deutschland über die EORI-Nummer ihres Hauptsitzes und eine vierstellige Niederlassungsnummer identifiziert.
3. Wie sieht die EORI-Nummer aus?
In allen Staaten der Europäischen Union wird das jewelige Länderkürzel vorangestellt, in Deutschland also DE. Danach folgt eine 15-stellige Nummernkombination, also beispielsweise DE000000001234567.
4. Wann ist die EORI-Nummer anzugeben?
Die EORI-Nummer ist bei Ausfuhr- und Einfuhrmeldungen anzugeben. Dies gilt auch bei Anträgen auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung beim BAFA.
5. Wo erhalte ich eine EORI-Nummer?
Die EORI-Nummer erhalten Sie auf Antrag vom Informations- und Wissensmanagement (IWM) Zoll, Telefax 0351 44834-444, Telefon 0351 44834-540. Sie können den Antrag auch über das Onlineformular (IBA=Internetbeteiligtenantrag) stellen.
Beachten Sie bitte, dass in diesem Fall dem IWM eine rechtskräftig unterschriebene Version per Telefax, Post oder E-Mail-Anhang übermittelt werden muss.
Der Vorteil der IBA ist, dass der Bearbeitungsstand abgefragt werden kann.
Der Vorteil der IBA ist, dass der Bearbeitungsstand abgefragt werden kann.
Bei Änderungen (Firmierung, Adresse, Rechtsform oder ähnliches) müssen Sie die Stammdaten aktualisieren.
Anschließend werden sowohl die neue EORI-Nummer als auch die Stammdaten der Wirtschaftsbeteiligten in einer zentralen Datenbank der Europäischen Union hinterlegt. Dies kann nur nach schriftlicher Einwilligung der Nummerninhaber erfolgen.
6. Wie kann ich überprüfen, ob ich eine (gültige) EORI-Nummer habe?
Unternehmen, die sich nicht sicher sind, ob sie registriert sind, können dies entweder über die Zollverwaltung klären (info.eori@zoll.de). Alternativ kann die Abfrage direkt über die Datenbank der Europäischen Union erfolgen.