International

Elektronisches Ursprungszeugnis (eUZ)

Ursprungszeugnisse online beantragen

Die Beantragung von Ursprungszeugnissen (UZ) und die Bescheinigung von anderen Außenwirtschaftsdokumenten – zum Beispiel Handelsrechnungen – werden überwiegend online beantragt. Die Dokumente werden durch die IHK im Normalfall am selben Tag bearbeitet. Anschließend können sie im Unternehmen mit IHK-Siegel ausgedruckt und sofort weiterverwendet werden. So gelangen sie zur IHK-Web-Anwendung.

Vorteile des Online-Verfahrens

Es gibt fünf gute Gründe für die elektronische Antragstellung:
Die wichtigsten Vorteile sind:
Innerhalb eines Tages: Beantragung und Bewilligung
  • schnellere Bearbeitungszeiten
  • einfacheres Ausfüllen des Formulars
  • höhere Flexibilität in der Abwicklung der Aufträge
  • Wegfall von Anfahrts- und Postwegen
  • Kosten- und Zeitersparnis durch geringeren Arbeitsaufwand

Der Weg zum eUZ und dessen Ablauf

Sie interessieren sich für das eUZ? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir Ihr Unternehmen zur Teilnahme an dem eUZ-Verfahren freischalten können. Es muss sichergestellt sein, dass für eine Ware nur einmal ein Ursprungszeugnis oder eine Bescheinigung beantragt wird. Bitte beachten Sie, dass für das elektronische Verfahren Formulare ohne eingedruckte Nummer zu verwenden sind.
Nutzen Sie hierzu die Quickguides und Videoanleitungen auf der Webseite der IHK-Gfi.

So registrieren Sie sich

In wenigen Schritten können Sie das eUZ nutzen:
  • schreiben Sie eine E-Mail an stock@aschaffenburg.ihk.de
  • in dieser E-Mail benennen Sie uns einen “UZ-Admin” mit Vorname, Name und E-Mail-Adresse. Der UZ-Admin ist unser erster Ansprechpartner und verwaltet die Nutzer für das Unternehmen. Der UZ-Admin erhält nach Registrierung durch uns eine E-Mail mit dem Link zum eUZ-Registrierungsportal sowie seinen Freischaltcode. Damit kann er den Registrierungsprozess abschließen.

Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sofort in der eUZ-Anwendung arbeiten

  • Unter “Benutzer pflegen” sind die Nutzer des eUZs anzulegen. UZ-Admins, die selbst auch Anträge an die IHK stellen, müssen sich also auch noch einmal zusätzlich als Nutzer anlegen. Die so angelegten Kollegen und Kolleginnen erhalten vom System ebenfalls eine Registrierungs-E-Mail.

Verifizierungsportal

Mit dem IHK-Verifizierungsportal können ausländische Empfänger jedes elektronisch ausgestellte Ursprungszeugnis auf Echtheit überprüfen.
Im Feld 8 des Ursprungszeugnisses ist ein individueller Verifizierungscode angegeben. Diesen Code kann man zusammen mit der Ursprungszeugnisnummer auf der Internetseite https://cert.ihk.de eingeben und erhält dann Auskunft, ob die angegebene IHK das Ursprungszeugnis mit diesem Code bescheinigt hat.
Eine Erweiterung dieses Features bietet der neu eingeführten QR-Code, der ein Hochladen und Abrufen der Daten mittels Scans ermöglichen. Hier ist auch die Vorderseite des Ursprungszeugnisses sichtbar, um Verwechslungen auszuschließen.

Hinweise und Zusammenfassung

  • Elektronisch ausgestellte UZs und digital bescheinigte Dokumente werden zum neuen Standard und sind global anerkannt. Eine Überprüfung mit dem Verifizierungsportal ist für UZs möglich.
  • Zusätzlich zur eUZ-Anwendung, besteht alternativ die Möglichkeit, Ursprungszeugnisse und Handelsdokumente in Papierform zu beantragen.
  • Zu bescheinigende Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Auch bei den Nachweisen empfiehlt es sich, das PDF-Format zu nutzen, denn diese können deutlich schneller bearbeitet werden. Maximale Datei-Uploadgröße: 10 MB
  • Beim eUZ werden UZ-Formulare ohne eingedruckte Nummer verwendet, diese können direkt bei Formularverlagen bestellt werden.
  • Wenn auf der Rückseite des UZs vom Zielland vorgeschriebene Texte stehen, müssen diese nach dem Ausdruck im Unternehmen handschriftlich mit Datum und Unterschrift ergänzt werden. Andernfalls kann das UZ von den Zollbehörden im Zielland abgewiesen werden.
  • Nutzer der eUZ-Anwendung erhalten einen monatlichen Gebührenbescheid. Eine detaillierte Übersicht kann sich der Nutzer über den Statistik-Bereich im eUZ ansehen.

Technische Voraussetzungen und Service-Portal der IHK-GfI für Störungsmeldungen

Die technischen Voraussetzungen der neuen eUZ-Webanwendung finden Sie auf der Homepage der IHK Gesellschaft für Informationsverarbeitung mbH (GfI).
Sollte eine Störung am elektronischen Ursprungszeugnis auftreten, kontaktieren Sie bitte direkt die IHK-GfI. Dazu ist es notwendig, dass Sie sich einmalig bei dem neuen Service-Portal der IHK-GfI anmelden.