Lastschriftverfahren
Die Lastschrift gehört zu den wichtigsten bargeldlosen Zahlungsmethoden. Bezahlen Sie per Lastschriftverfahren, müssen Sie nicht selbst an die Überweisung denken, sondern das Geld wird durch den Gläubiger von Ihrem Konto abgebucht.
Die IHK bietet die Möglichkeit Zahlungen von Ihrem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Hierfür müssen Sie Ihre Bankdaten angeben und ein Lastschriftmandat erteilen, d.h. zustimmen, dass der Einzug stattfinden darf.
Hinweise dazu, wie hierbei Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, finden Sie unter Informationspflichten zum Datenschutz - SEPA-Lastschriftmandat.